Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2002-09-18
Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Zunächst zum Minderheitsantrag de Dardel: Dieser will das Verhältnismässigkeitsprinzip explizit als Voraussetzung für die Probenahme ins Gesetz einfügen, nicht mehr und nicht weniger. In diesem Sinne habe ich den Eindruck, Messieurs Beck und Eggly, es habe sich bei den Liberalen ein Missverständnis eingeschlichen, wenn sie den Minderheitsantrag in dem Sinne verstanden haben, dass die Probenahme nur bei Verbrechen möglich sei. Das mag sich aus dem französischen Text ergeben, weil dort "crime" noch aufgeführt ist. Aber gemäss der deutschen Fassung geht es nur darum, dass das Verhältnismässigkeitsprinzip explizit im Gesetzestext aufgenommen wird; eine Beschränkung der Probenahme auf Verbrechen ist es nicht. Ich möchte das einfach aufgeklärt haben.
Persönlich habe ich an sich Sympathie für dieses Anliegen, denn im erkennungsdienstlichen Alltag gerät dieser Grundsatz gerne ins Abseits. Aber wie gesagt: Der Grundsatz gilt mit oder ohne ausdrückliche Erwähnung im Gesetzestext. Professor Jörg Paul Müller äusserte sich sehr klar zu dieser Frage: "Der Eingriff muss verhältnismässig sein. Soweit mit weniger einschneidenden Massnahmen das Ziel erreicht werden kann, müssen diese angewandt werden." Auch der Verdacht muss eine gewisse Intensität aufweisen, um irgendwelche erkennungsdienstlichen Massnahmen zu rechtfertigen.
Wenn Sie also dem Antrag der Mehrheit zustimmen, setzen Sie sich damit nicht in Gegensatz zum Antrag der Minderheit de Dardel. Oder: Wer der Minderheit zustimmt, erreicht nichts anderes als das, was die Mehrheit auch will bzw. was die Verfassung vorschreibt, bloss dass der Grundsatz im Gesetz nochmals ausdrücklich erwähnt wird.
Zum Antrag der Minderheit Ménétrey-Savary, der Massenuntersuchungen aus diesem Gesetz streichen will: Die Massenuntersuchung ist in der Tat eines der heikelsten Anwendungsgebiete der DNA-Untersuchung. Sie kommt nur dann infrage, wenn Spurenmaterial vorhanden ist, das eindeutig einer Täterschaft zugeordnet werden kann. In der Schweiz gab es bisher einen Fall einer Massenuntersuchung in Basel; Herr Aeschbacher hat bereits darauf hingewiesen. Es ging darum, dass ein Gewalttäter dunkelhäutig war und dann in der Folge alle dunkelhäutigen Personen der Stadt einer Untersuchung unterzogen wurden.
Es liegt im System dieser Untersuchung, dass ein solcher Eingriff vornehmlich Personen trifft, auf die kein konkreter Tatverdacht fällt. Ausserdem ist das Auswahlkriterium sehr delikat, denn es könnte in der Tat sehr leicht zu Diskriminierungen aufgrund äusserer Merkmale führen. Bis jetzt wurden Massenuntersuchungen nur sehr selten durchgeführt. Nach Meinung des Grundrechtsexperten sollte eine Massenuntersuchung nur dann zulässig sein, wenn es keine anderen Mittel gibt, die Täterschaft zu finden. In dem Sinne ist auch die Kritik nicht ganz von der Hand zu weisen, dass der Kreis zu untersuchender Personen, so wie er jetzt im Gesetz umschrieben ist - nämlich mit "Personen, die wesentliche Tätermerkmale aufweisen" -, nicht sehr bestimmt ist. Die Kommission hat die Einwände aber gehört und ihnen auch Rechnung getragen. Massenuntersuchungen dürfen neu nur für die Aufklärung von Verbrechen angeordnet werden, und das werden nach dem künftigen Strafgesetz nur noch Taten sein, für die eine Mindeststrafe von drei Jahren Freiheitsentzug angedroht wird. Das ist schon eine beträchtliche Einschränkung.
Zur Anordnung ist ausschliesslich eine richterliche Behörde befugt. Dies geschieht aus der Überlegung heraus, dass es eine richterliche Behörde braucht, die abwägt, ob das Verhältnismässigkeitsprinzip gewahrt ist. Die von Herrn de Dardel angesprochene Problematik, ob man Personen, auf die kein konkreter Tatverdacht fällt, zwingen könne, zu einer Probenahme Hand zu bieten, hat das deutsche Bundesverfassungsgericht wie folgt entschieden: In einem Mordfall kann prinzipiell jeder, der nicht auf anderem Weg seine Unschuld beweisen kann, zu einer DNA-Probe verpflichtet werden, selbst wenn das Verdachtsraster der Polizei sehr unspezifisch ist. Das zeigt noch einmal, dass es hier um rechtsstaatlich sehr heikle Fragen geht. Die Häufung von Massentests kann aber auch dazu führen, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung sinkt und es - wie beispielsweise in Grossbritannien - zu Protesten kommen kann, wenn grosse Bevölkerungskreise einer Probenahme unterzogen werden. Man kann sagen, es gibt auch ein demokratisches Moment, das eine heilsame Rolle gegenüber überbordenden Erfassungstätigkeiten spielen kann.
Als Sprecherin der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen deshalb, den Antrag der Minderheit Ménétrey-Savary abzulehnen, auch wenn ich ihre Bedenken nachvollziehen kann. Der Einzelantrag Widmer, für den ich Sympathien habe, geht in eine ähnliche Richtung wie der Antrag der Kommissionsmehrheit. Ich überlasse es Ihnen, ob Sie ihm zustimmen wollen oder nicht.