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Baumann Isidor · Ständerat · 2019-06-17

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2019-06-17

Wortprotokoll

Ich gehe davon aus, dass das eine eher leichter zu bewältigende Motion als die vorhergehende sein wird. Ihre Kommission hat am 8. und 9. April 2019 die parlamentarische Initiative Feller 17.461 beraten. Dazu wurde Nationalrat Feller auch angehört. Er verlangt die Erwähnung der Aufgaben des Schweizer Nationalgestüts im Gesetz. Dass der Bund ein Gestüt zur Unterstützung der Pferdezucht betreibt, ist bereits seit 2014 in Artikel 147 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft festgehalten. Nationalrat Feller verlangt nun, auch die Aufgaben des Nationalgestüts seien gesetzlich zu verankern. Die Initiative wurde am 15. Juni 2017 im Nationalrat eingereicht. [PAGE 447] Die WAK-NR gab ihr am 23. April 2018 mit 17 zu 6 Stimmen Folge.

Nationalrat Feller bezieht sich auf Artikel 147 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft, der vorsieht, dass der Bund zur Unterstützung der Pferdezucht ein Gestüt betreibt und das Gestüt dem Bundesamt für Landwirtschaft unterstellt ist. Die Aufgaben des Gestüts seien aber nicht erwähnt. Der Bund könnte also formell ein Gestüt bestehen lassen, das materiell fast keine Aufgaben mehr hat. Das Landwirtschaftsgesetz beinhaltet 188 Bestimmungen, wobei das Gestüt nur in zwei kurzen Sätzen behandelt wird. Es geht bei der Initiative also nicht um eine grosse legislative Arbeit, sondern um einige Präzisierungen und Klärungen der Aufgaben von Agroscope und des Gestüts. Angewandte Forschung, Vermittlung von Wissen, Unterstützung von Züchtern, Erhaltung der Biodiversität sollten als Aufgaben aufgenommen werden. Die Pferdebranche sei mit einem in der Schweiz erwirtschafteten Umsatz von über 2 Milliarden Franken pro Jahr eine wichtige wirtschaftliche Branche. Dass der Staat einige grundsätzliche Aufgaben übernehme, sei damit richtig. In diesem Rahmen könne sich die Privatwirtschaft dann entfalten. Deshalb habe die WAK-NR dieser Initiative Folge gegeben. Das war auch die Begründung von Herrn Feller dafür, dass ihm auch die WAK-SR folgen sollte.

In der anschliessenden Diskussion im Beisein einer Vertretung des Bundesamtes für Landwirtschaft waren die Bedeutung des Nationalgestüts und die Zielsetzung der Initiative kaum bestritten. Mehr zu diskutieren gab, ob das Anliegen im Landwirtschaftsgesetz oder auf Verordnungsstufe, genauer gesagt in der Verordnung über die Tierzucht, aufzunehmen sei. In einer der Kommission vorliegenden Notiz des WBF vom 30. November 2017 wurde aufgezeigt, dass im Paket Agrarpolitik 2022 plus eine Regelung in der Verordnung vorgesehen ist, und dies sowohl für die Zucht als auch neu für die Haltung der Freibergerpferde. Für den Vorteil, das Anliegen in der Verordnung anstatt im Gesetz zu regeln, spricht auch, dass Anpassungen rascher vorgenommen werden können, wenn sich Bedürfnisse in der Pferdebranche ändern, was wahrscheinlich der Fall sein wird.

In der Abwägung, wie dem Anliegen der parlamentarischen Initiative inhaltlich und zeitlich Rechnung getragen werden kann, kam Ihre Kommission zum Schluss, der parlamentarischen Initiative Feller keine Folge zu geben, was sie auch einstimmig beschlossen hat. Dem Antrag, dem Anliegen anstelle der parlamentarischen Initiative mit einer Kommissionsmotion nachzukommen, wurde mit 7 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt.

Dem Inhalt der Ihnen vorliegenden Kommissionsmotion wurde am darauffolgenden Tag mit 8 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt. Der Inhalt dieser Motion liegt Ihnen vor. Er lautet im Schwerpunkt, dass der Bundesrat beauftragt wird, "die Aufgaben des Schweizer Nationalgestüts gemäss der von Nationalrat Olivier Feller eingereichten parlamentarischen Initiative 17.461 im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 aufzunehmen und auf Stufe einer Bundesratsverordnung zu konkretisieren. Dies beinhaltet vornehmlich den Erhalt der Artenvielfalt bei den Pferderassen, im Speziellen der Freiberger." Sie sehen auch, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Kommissionsmotion die Notwendigkeit erkennt und die Annahme empfiehlt.

So beantragen Ihnen Ihre Kommission und der Bundesrat die Annahme der Kommissionsmotion.