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Barrile Angelo · Nationalrat · 2019-06-18

Barrile Angelo · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-18

Wortprotokoll

Ich stelle Ihnen den Antrag, auf diese Vorlage nicht einzutreten.

Unsere Demokratie, auf die wir so stolz sind, funktioniert nach klaren Spielregeln, die garantieren, dass unser Land politisch zum Wohl der Bevölkerung funktioniert. Ein Grundpfeiler dieser demokratischen Regeln ist die Gewaltenteilung. Das Parlament als erste Staatsgewalt legiferiert, erarbeitet Gesetze als Grundlage für die Arbeit des Bundesrates und für die Gesetzgebung auf kantonaler und kommunaler Ebene. Der Bundesrat, die Exekutive, also die zweite Staatsgewalt, ist für die Ausarbeitung von Verordnungen zuständig. Diese Arbeit, die Ausarbeitung von Verordnungen, ist eine technische und keine politische Angelegenheit. Genau deshalb haben wir die Gewaltenteilung. Es ist nicht die ursprüngliche Idee, dass das Parlament die technische Arbeit übernimmt. Mit einem Verordnungsveto ritzen oder - das behaupte ich - verletzen wir sogar die Gewaltenteilung.

Wenn wir auf die Vernehmlassung schauen, sehen wir, dass die SP als einzige Partei gegen diese Vorlage war. Neben dem Bundesrat, der sich auch dagegen ausspricht, haben sich sämtliche Kantone, die sich geäussert haben, gegen diese Vorlage ausgesprochen, inklusive die gesamte Konferenz der Kantonsregierungen. Die Kantone befürchten zu Recht eine Verzögerung bei der Inkraftsetzung zeitkritischer Verordnungen auf Bundesebene. Sie würde bei der kantonalen Umsetzung einen zusätzlichen Zeitdruck auslösen.

Das Verordnungsveto ist meiner Meinung nach zudem verfassungswidrig, denn nach Artikel 182 Absatz 2 der Bundesverfassung liegt die Kompetenz zum Erlass von Vollzugsverordnungen uneingeschränkt beim Bundesrat. Also müssen wir konsequenterweise zuerst die Verfassung ändern, um ein Verordnungsveto einführen zu können. Zudem haben wir als Parlament bereits genügend Instrumente, wenn wir der Meinung sind, dass eine Verordnung aus unserer Sicht nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, beispielsweise das Konsultationsrecht; oder wir haben die Möglichkeit einer Kommissionsmotion, um dem Bundesrat einen klaren Auftrag zu erteilen, was genau in der Verordnung angepasst werden müsste.

Spannend bei den Vernehmlassungsantworten finde ich es jedoch zu betrachten, wer sich für das Verordnungsveto ausgesprochen hat. Das sind grosse Dachverbände aus der Wirtschaft und einflussreiche Lobbys, beispielsweise aus dem Gesundheitsbereich. Da stellt sich mir die Frage: Wieso sind genau diese Lobbys, die bereits im Parlament sehr gut vertreten, einflussreich und vernetzt sind, für ein Verordnungsveto? Es drängt sich mir der Gedanke auf, dass sie durch das vorgeschlagene Veto ihre schon ausgeprägte Mitsprache im Parlament auch auf die Ausarbeitung von Verordnungen ausdehnen möchten. Sie betonen den präventiven Charakter. Sie meinen, dass der Bundesrat, wenn das Verordnungsveto möglich wäre, schon schauen werde, dass die Verordnung so aussieht, dass es ihnen passt. Das beunruhigt mich, denn die Lobbys dürfen und sollen uns Parlamentarier und Parlamentarierinnen zwar bei der Legiferierung beraten, begleiten und beeinflussen, das soll dann aber auch reichen.

Mit dieser Vorlage und dem geforderten Verordnungsveto laufen wir Gefahr, dass die Gewaltenteilung geritzt wird, dass zeitkritische Verordnungen verzögert und die pünktliche Umsetzung und Einführung in den Kantonen verunmöglicht wird. Wir laufen zudem Gefahr, dass der Bundesrat bei der technischen Umsetzung von Gesetzen durch eine Minderheit des Parlamentes und durch einflussreiche Lobbys zu stark behindert und unter Druck gesetzt wird.

Im Interesse unserer demokratischen Spielregeln und der Gewaltenteilung, die auch von der Verfassung garantiert wird, können wir, können Sie nicht auf dieses Geschäft eintreten.