Lexipedia

Bischof Pirmin · Ständerat · 2019-06-18

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-06-18

Wortprotokoll

Wir befinden uns hier bei diesem Geschäft in der hektischen letzten Runde, in der Zielkurve - ich habe das zwar schon bei der letzten Behandlung gesagt. Die nächste Etappe ist dann noch eine Einigungskonferenz morgen früh. National- und Ständerat haben nur noch eine Differenz, die es aber einigermassen in sich hat. Vor Ihnen liegt die Fahne, die Sie bekommen haben. Es geht um Artikel 9 der Übergangsbestimmungen. Sie erinnern sich: Es geht um die Frage, was bei der Abschaffung der Inhaberaktien geschieht, die beide Räte - insbesondere auch ohne Grandfathering - beschlossen haben, wenn die Aktionäre ihre Eintragung in das Aktienbuch der Gesellschaft fünf Jahre nach Inkrafttreten von Artikel 622 Absatz 1bis OR nicht beim Gericht beantragt haben.

Der Bundesrat hatte in seiner ursprünglichen Formulierung - Sie sehen diese links auf der Fahne - die Vernichtung von Aktien ohne weitere Ausführungen vorgesehen. Der Ständerat hatte in der ersten Beratung am 5. Juni vorgeschlagen, dass neu auszugebende eigene Aktien in den Bestand der Gesellschaft gehen. Der Nationalrat hatte das abgeändert und folgende Formulierung vorgeschlagen: "Die Aktionäre verlieren ihre mit den Aktien verbundenen Rechte, und die Einlagen fallen an die Gesellschaft. Die nichtigen Aktien werden durch eigene Aktien ersetzt." Unser Rat hat dann am Donnerstag beschlossen, die Version des Nationalrates bis zum Wort "Rechte" zu übernehmen, dort einen Punkt zu machen und den Rest zu streichen, weil die Einfügung, dass die Einlagen an die Gesellschaft fallen, nach Auffassung des Ständerates inhaltlich falsch wäre. Der ganze Rest der Formulierung ist deshalb entfallen.

Der Nationalrat hat nun gestern beschlossen, grundsätzlich auf die ständerätliche Version mit der Streichung einzugehen, allerdings nur den ersten Satz betreffend die Einlagen, die an die Gesellschaft fallen würden, zu streichen. Der Nationalrat beharrt aber darauf, dass der letzte Satz erhalten bleibt. Dieser Satz heisst: "Die nichtigen Aktien werden durch eigene Aktien ersetzt."

Ihre WAK hat die Differenz heute Morgen beraten. Es liegt zwar das Amtliche Bulletin der nationalrätlichen Debatte vor, es liegt aber kein Protokoll der Sitzung der WAK-SR vor; es wird ein Beschlussprotokoll geben. Der Kommissionspräsident hat aber angeordnet, dass über die Sitzung der WAK von heute Morgen ein ausführliches Protokoll für die Materialien erstellt wird. Wir sprechen hier von einer Änderung des Aktienrechts, die für 55[NB]000 Gesellschaften in diesem Lande wichtig ist.

Die Verwaltung hat am 13. Juni ein Papier vorgelegt, das die Grundlage für die Änderung bildet, die der Nationalrat beschlossen hat. Im Papier heisst es im Wesentlichen, dass zum Schutz der Gläubiger verhindert werden müsse, dass das Aktienkapital die Schwelle von 100[NB]000 Franken unterschreitet, und dass deshalb die zusätzliche Formulierung - "die nichtigen Aktien werden durch eigene Aktien ersetzt" - nötig sei. Die WAK hat heute Morgen zu klären versucht, welche buchhalterischen Änderungen das für die betroffenen Gesellschaften bedingen würde. Nach Auskunft der Verwaltung war in der kurzen Zeit nicht abzuklären, auch nicht mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle, welche buchhalterischen Konsequenzen dies haben würde. Ebenso sind weder für die Gesellschaft noch für die Aktionäre die steuerlichen Konsequenzen, die dann auf der buchhalterischen Behandlung fussen, vollständig klargeworden.

Ihre Kommission hat deshalb heute Morgen mit 10 zu 0 Stimmen beantragt, an der ständerätlichen Fassung festzuhalten - dies auf die Zusage von Herrn Bundespräsident Maurer hin, dass bis heute Abend ein Papier über die buchhalterischen und rechtlichen Konsequenzen vorliegen wird. Dieses Papier wird dann die Basis für die Einigungskonferenz von morgen früh sein.

Die Kommission ist sich bewusst, dass wir eine ungewöhnliche und hektische Gesetzgebung machen und dass der Inhalt der Legiferierung, die wir jetzt vornehmen, nicht ganz transparent ist. Unbestritten ist nach wie vor, dass eine Unterschreitung des Aktienkapitals unter die Schwelle von 100[NB]000 Franken gemäss den Artikeln 732ff. OR verhindert werden muss. Unklar war, ob die Regelung, die wir jetzt treffen, nur für jene Fälle ist, bei denen eine Unterschreitung des Aktienkapitals unter diese Schwelle von 100[NB]000 Franken droht, oder ob sie generell gilt. In Bezug auf das Verfahren hat Bundespräsident Maurer ausgeführt, dass in Fällen, in denen die nichtigen Aktien durch eigene Aktien ersetzt werden, die [PAGE 467] Gesellschaft dann entsprechende Rückstellungen vornehmen müsse; dies wird aber mit dem Papier, das ich erwähnt habe, bis heute Abend noch geklärt. Entgegen der Annahme der WAK soll aber nicht ein neues Verfahren kreiert werden, mit dem die nichtigen Aktien durch eigene ersetzt werden. Vielmehr ist ausgeführt worden, dass auf das Verfahren gemäss Artikel 681 OR Bezug genommen werden soll. Das ist das sogenannte Kaduzierungsverfahren, das zur Anwendung kommt, wenn ein Aktionär seine Einlagen nicht rechtzeitig leistet. Auch in diesen Fällen werden dann eigene Aktien ausgegeben.

Wichtig war, dass in diesen Fällen eine automatische Schaffung eigener Aktien stattfindet, dass also keine Generalversammlung und keine öffentliche Beurkundung für die Gesellschaften nötig sind. Es wird diese Aktienkreation ex lege vorgesehen, sodass eine Emissionsabgabe - auch das ist eine wichtige Aussage - in diesen Fällen nicht geschuldet sei und für diesen Fall dann die Formulierung des Nationalrates durch den Bundesrat bevorzugt würde.

In dieser Unsicherheitssituation hat Ihre Kommission sich entschieden, das Einzige, was noch möglich war, zu tun, um eine Klärung zu erbringen: Wir haben auf der Differenz beharrt, damit morgen die Einigungskonferenz entscheiden kann. Die WAK möchte - ja, auf Drängen des Bundesrates - trotzdem auch den Zeitplan einhalten, damit wir bis morgen fertig werden. Das ist darauf zurückzuführen - Sie mögen sich an die Äusserungen des Bundespräsidenten erinnern -, dass eine Einigung bis Freitag zustande kommen muss, damit auch im Falle eines Referendums ein Inkrafttreten auf den 1. Januar 2020 möglich wäre, was dem Global Forum in Aussicht gestellt worden ist.

Ich kann Ihnen ausser diesem Festhaltensantrag keine befriedigenderen Anträge stellen und hoffe, dass wir bis zur Einigungskonferenz von morgen noch die nötigen Klärungen erhalten.