Flach Beat · Nationalrat · 2019-06-18
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-06-18
Wortprotokoll
Vorhin wurden die Architektur des Saales und die Hierarchien bemüht. Ich möchte von dieser statischen Ansicht etwas mehr in die Dynamik gehen. Wenn Sie sich die Fahne, die vor Ihnen liegt, anschauen, dann sehen Sie oben links die Zahl 14.422 und damit die Jahreszahl - dieser Vorstoss stammt also aus dem Jahr 2014. Jetzt, 2019, haben wir die konkrete Umsetzung. Das ist eben der Unterschied.
Im Ablauf unserer Beratungen geht manchmal wirklich sehr viel Zeit ins Land. Die Verordnungen, die nach unseren Gesetzen dann kommen, die atmen dann teilweise halt einfach den Geist einer neuen Zeit, vielleicht sogar einer neuen Legislatur; vielleicht hat sogar der Departementsvorsteher gewechselt, ganz bestimmt Personen und Fachleute in den Verwaltungen. Dann ist es halt einfach ab und zu so, dass die Verordnung tatsächlich nicht mehr im Sinne dessen ist, was man vor einigen Jahren mal erfunden hat. Das kann Sinn machen, das kann durchaus gerechtfertigt sein, weil ja auch in der Gesellschaft eine gewisse Dynamik besteht und in den Rechtsräumen, in denen wir uns bewegen, ohnehin. Aber es kann eben auch sein, dass es dann wirklich so ist, dass man eine Notbremse ziehen muss, eine Notbremse in folgendem Sinne: Man muss die Verordnung noch einmal zurückschicken, weil es vielleicht nicht damit getan ist, nur einen einzelnen Satz zu ändern.
Auf der anderen Seite ist es uns Grünliberalen klar, dass die Handlungsfähigkeit des Bundesrates nicht eingeschränkt werden kann, dass er nicht quasi ständig darauf warten kann, ob es nun ein Veto gibt oder nicht. Das gilt natürlich auch für die Kantone, denn in dieser Dynamik, von der ich spreche, ist es so, dass nach einer Gesetzesberatung, nach deren Ende dann die Formulierung der Verordnung kommt, natürlich auch die Kantone dabei sind und entsprechend versuchen, in dieser Dynamik ihre Arbeit auch zu tun, entsprechende Arbeiten vornehmen und dann allenfalls auch vor den Kopf gestossen sind, wenn dann hier dieses Parlament aus nichtigen Gründen ein Veto einlegt. Darum ist es wichtig, dass es ein Veto nicht einfach nur aus nichtigen Gründen, aus politischen Gründen geben darf, sondern nur innerhalb der Sache selbst, weil das Parlament der Meinung ist, eine Verordnung halte sich nicht an das Gesetz. Dann macht es sicherlich Sinn, die Notbremse zu ziehen. Mehr soll es nicht sein, will man doch nicht ständig auf der Bremse stehen.
Die Grünliberalen haben immer gesagt, dass es aus der Erfahrung heraus Sinn macht, dass das Parlament die Möglichkeit hat, Einfluss zu nehmen, wenn auf Verordnungsebene wirklich stossende Abweichungen zu einer Gesetzesberatung vorliegen. Diese Einflussnahme muss aber mit gewissen Hürden versehen sein. Die Hürden, welche die Kommissionsmehrheit nun hier eingebaut hat, wonach eine zeitliche Frist - die für ein Parlament, das für einen solchen Vorstoss fünf Jahre braucht, sehr sportlich ist - und ein Quorum vorgesehen werden sollen, reichen wahrscheinlich aus. Es wird danach noch die Frage zu beantworten sein, wie wir mit diesem neuen Instrument umgehen. Wir müssen das üben; wir müssen uns zuerst einmal daran gewöhnen, dass es das gibt. Es wird sich dann relativ rasch zeigen - dessen bin ich mir sicher -, ob das Instrument dann auch vernünftig und im Sinne des Erfinders und der Gewaltenteilung eingesetzt wird.
Die Grünliberalen werden auf die Vorlage eintreten. Wir werden die Beratung abwarten, da noch einige wichtige Minderheitsanträge anstehen, bei welchen es um Ausnahmen vom Vetorecht geht. Wir wollen den Bundesrat in Regelungsfragen, die eine gewisse Dringlichkeit haben, nicht komplett blockieren. Wir werden am Ende schauen, was herauskommt. [PAGE 1161]
Es handelt sich um ein Experiment - ein politisches und insbesondere ein staatsrechtliches Experiment. Wagen wir es, treten wir ein, und diskutieren wir das!