Rutz Gregor · Nationalrat · 2019-06-18
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-18
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion empfiehlt Ihnen, auf diese Vorlage einzutreten. Es ist kein Zufall, dass Montesquieu seine Abhandlung, in die er die Frage der Gewaltenteilung aufgenommen hat, mit "De l'esprit des lois" bezeichnet hat: Genau darum geht es. Es geht auch um die Gewaltenteilung, die wir stärken wollen.
Wir hier - Kollege Pfister hat das anschaulich ausgeführt - machen die Gesetze. Wir müssen uns aber bewusst sein - und es lohnt sich, sich diese Zahl wieder einmal vor Augen zu halten -, dass die Gesetze nur noch 12 Prozent der gesamten Regulierung, die heute täglich in Kraft tritt, ausmachen, während ein Drittel der Regulierung aus Verordnungen stammt. Das zeigt auch, wie sich das Kräfteverhältnis entwickelt hat, und es zeigt den Einfluss, den Exekutive und Verwaltung auf unser tägliches Leben haben können und teilweise auch haben wollen. Daher rührt es natürlich auch, dass der Bundesrat und alle Kantonsregierungen diesen Vorstoss so engagiert ablehnen. Es geht hier darum, dass demokratische Rechte geschützt werden sollen und man dann eben in die Arbeit der Exekutive hineinschwatzen könnte, und das hat diese natürlich nicht so gerne.
Es geht also um den Schutz der Verfassung, Kollege Barrile. Es geht nicht darum, dass wir hier über Verfassungsänderungen sprechen müssen, sondern es geht uns darum, die Verfassung zu schützen. Die Abläufe, wie wir sie heute haben, haben ihren guten Grund. Wenn wir ein Gesetz machen, gibt es keine Verfassungsgerichtsbarkeit. Das hat Kollege Glättli richtig gesagt, aber was er nicht gesagt hat, ist, dass es durchaus einen Korrekturmechanismus gibt. Das ist das Volk mit dem Referendum. Wenn wir hier ein Gesetz machen, bei dem die Bevölkerung und damit auch der Verfassunggeber der Auffassung ist, dass es nicht den Verfassungsgrundsätzen entspricht, kann man das Referendum ergreifen. Das ist die Korrekturmöglichkeit, die wir in diesem Staat haben. Diese Korrekturmöglichkeit fällt natürlich weg, wenn die betreffende Sache über eine Verordnung geregelt wird. Das ist das Störende, und darum ist es eben auch wichtig, dass wir hier korrigierend eingreifen.
Ich weiss nicht, ob es an der frühen Morgenstunde liegt, dass Sie auf der Gegenseite so ungenau argumentieren. Es ist ja nicht so, Kollege Barrile, dass wir hier die technischen Arbeiten übernehmen möchten - genau darum geht es nicht! Bei diesem Verordnungsveto geht es darum, dass wir sagen können: Diese Verordnung entspricht so nicht dem Sinn des Gesetzes, das wir beschlossen haben; es soll zurück an den Absender gehen. Die technischen Arbeiten müssen dann die Verwaltung und die Exekutive machen. Das ist der Sinn der Sache.
Und wenn Kollegin Streiff sagt, es sei störend an diesem Veto, dass man dabei keine Änderungsvorschläge einbringen könne, dann muss ich sagen: Genau das haben wir ja diskutiert, und das ist eben der Sinn, auch der Gewaltentrennung: Die Arbeit muss die Exekutive machen, aber den Auftrag geben wir. Wenn man Auftraggeber ist - und das sind wir in einem gewissen Sinne als Gesetzgeber -, dann muss man auch die Möglichkeit haben, korrigierend einzugreifen, um mindestens festzustellen, dass die Ausführung des Auftrages nicht dem Sinne des Auftraggebers entspricht, der Ratio Legis, dem "esprit des lois", wie es, wie gesagt, Montesquieu genannt hat.
Vor diesem Hintergrund ist es wirklich angebracht, dass wir so ein Instrument beschliessen. Ich erinnere Sie auch daran, dass das Bundesgericht gerade letzte Woche wieder entschieden hat - es ging da um die Tabakverordnung und die Kautabakprodukte -, dass die Verwaltung zu weit gegangen ist, dass sie in der Verordnung Sachen geregelt hat, für welche keine gesetzliche Grundlage besteht. Daher ist es eben wichtig, dass nicht jedes Mal das Bundesgericht entscheiden muss - das wäre der falsche Weg -, sondern dass wir hier im Parlament eben schon frühzeitig den Fuss in die Tür halten könnten, wenn wir sehen, dass eine Verordnung nicht dem entspricht, was wir im Gesetz eigentlich hätten haben wollen.
Sie müssen auch keine Angst haben, dass hier irgendwie ein inflationärer Gebrauch dieses Verordnungsvetos entstehen könnte. Die Hürde ist genügend hoch. Es braucht einen Drittel, ein qualifiziertes Quorum, um so ein Veto zu ergreifen. Aber diese Hürde - das haben wir gut diskutiert - ist eben so hoch, dass es auch möglich ist, sie zu nehmen. Und noch einmal die Zahl: Jede dritte Regelung stammt aus einer Verordnung. Diese Zahl allein rechtfertigt es schon, dass wir uns hier als Gesetzgeber durchsetzen.
Es geht hier auch um den Schutz der Minderheiten - das sage ich an die Adresse der Linken -, die eben auch die Möglichkeit haben müssen, korrigierend einzuwirken, wenn sie sehen, dass etwas nicht ihrem Willen entspricht. Dafür gibt es das Referendum, das sie jeweils ergreifen können. Bei einer Verordnung ist das aber nicht möglich.
Darum ist es auch ein Votum für die Demokratie und nicht nur für die Gewaltenteilung, wenn Sie hier eintreten und der Vorlage zustimmen.