Glättli Balthasar · Nationalrat · 2019-06-18
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2019-06-18
Wortprotokoll
Die guten Bilder haben es so in sich: Sie überzeugen auf den ersten Blick, aber wenn man genauer hinsieht, dann stimmen sie nicht immer ganz. Das wäre jetzt meine Antwort an Kollege Pfister. Das sage ich als jemand, der auf einem Sitz sitzt, von welchem aus man immer zum Bundesrat hinaufschauen muss. Wenn wir es räumlich betrachten, befindet sich etwa die Hälfte von uns auf Kopfniveau unter dem Bundesrat, selbst im Fall der Kopfhöhe des Bundeskanzlers. Das zeigt auch: Wir können eine solche komplizierte Situation oder Fragestellung, wie wir sie hier haben, nicht über ein einfaches Bild regeln, sondern wir müssen uns überlegen, worum es wirklich geht.
Haben wir ein Problem? Ich glaube, das ist die erste Auseinandersetzung, die wir führen müssen. Man sollte nicht ein Gesetz ändern, wenn man kein Problem hat. Ich bin der Meinung, dass wir kein Problem haben. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung: Doch, es gibt Beispiele, da haben wir ein Problem. Gut, nehmen wir an, die Mehrheit hat Recht.
Dann ist die zweite Frage: Brauchen wir ein neues parlamentarisches Mittel, um dieses Problem zu lösen? Ich meine: Nein. Wir haben die Möglichkeit, Konsultationen zu machen. Dann sagt die Mehrheit: Okay, das ist aber nicht verbindlich. Gut, wir haben aber auch die Möglichkeit, in jedes Gesetz insofern einen Bewilligungsvorbehalt zu schreiben, als wir nochmals Ja zur Verordnung sagen müssen, wenn sie zum ersten Mal erlassen wird. Das ist ein zwingendes Mittel.
Drittens haben wir als Parlament die Möglichkeit, mit Motionen auch Verordnungen zu verändern. Mein allererster Vorstoss in diesem Saal war eine Motion - Sie mögen jetzt vielleicht lächeln -, die besagte, man solle in der Signalisationsverordnung einführen, dass an unsicheren Orten rote Velostreifen erlaubt sind. Bevor meine Motion hier und im anderen Rat eine Mehrheit fand, waren das komplizierte, teure Versuchsbetriebe, man musste bei jedem eine Evaluation machen. Ich konnte die Verordnung ändern. Genau so kann eine Mehrheit des Parlamentes bei irgendeiner Verordnung irgendein Detail ändern, wenn man dafür dann eine Mehrheit findet. Dafür muss man nicht die Inkraftsetzung des Rests der Verordnung blockieren.
Zum Schluss noch eines: Man sagt ja, der Bundesrat sei manchmal störrisch - den Bundeskanzler nehme ich davon aus - oder die Verwaltung vielleicht auch. Dieses Gefühl hatte ich auch schon. Dann gibt es sogar noch die Möglichkeit, es mit einer parlamentarischen Initiative selber zu machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben die Mittel in der Hand. Nutzen Sie sie! Nutzen Sie sie, statt sich ein neues Mittel zu geben.
Der zweite Punkt, der Föderalismus, wurde erwähnt. Bei uns werden Gesetze nicht einfach in Bern gemacht und dann eins zu eins übers ganze Land ausgerollt. Wir sind nicht Frankreich, sind kein Zentralstaat. Das heisst, die Kantone müssen das, was in den Verordnungen steht, dann wieder in ihre Gesetze und ihre Verordnungen einbauen, und entsprechend haben sie ganz klar gesagt: "Nee, Fritze, es ist keine gute Idee, wenn wir dann ein Jahr lang nicht wissen, was jetzt gilt und was nicht und wie wir uns anpassen müssen." Wenn man nur das halbe Jahr oder das Dreivierteljahr nimmt, um das es bei uns länger geht, dann ist das nur die halbe Miete, weil die Kantone sich auch noch anpassen müssen.
Wenn man trotz allem zum Schluss kommen sollte, dass es ein solches Verordnungsveto braucht, dann, meine ich, müssen wir seriöser mit unserer Doppelrolle umgehen. Die Frage mit der Judikative war keine dumme Frage, aber nicht wegen der Intention des Fragenden, sondern weil wir hier eine Doppelrolle haben. Es gibt bei uns keine Verfassungsgerichtsbarkeit, das heisst, wenn ein Gesetz nicht der Verfassung entspricht, sind wir schuld, es gibt niemanden, der uns auf die Finger hauen kann, auch das Bundesgericht nicht. Aber wenn wir hier umgekehrt quasi wie eine abstrakte Normenkontrolle den Bundesrat auf die Finger hauen und ihm sagen wollen: "Du hast das Gesetz nicht korrekt umgesetzt!", dann sollte es mehr als nur ein Drittel brauchen, damit man dann ein solches Instrument anrufen kann. Das Instrument muss eine höhere Hürde haben, weil es sonst verpolitisiert wird.
Ich sage Ihnen ganz offen - ich komme gleich zum Ende -: In unserer Fraktion war ich als einer, der sagte, man könne grundsätzlich über ein Verordnungsveto diskutieren, in einer kleinen Minderheit. Ich war aber mit allen in unserer Fraktion in der grossen Mehrheit jener, die sagten: So kann es nicht gehen!