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Rutz Gregor · Nationalrat · 2019-06-18

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-18

Wortprotokoll

Sie haben zwei Minderheitsanträge von mir auf der Fahne, die Anträge der Minderheit II und der Minderheit III. Worum geht es hier? Es geht darum, wie der Ablauf dieses Verordnungsvetos sein soll. Die Worte des Bundeskanzlers wohl im Ohr, habe ich den Antrag der Minderheit III in der Absicht verfasst, dass es möglich sein soll, hier im Rat ein Verordnungsveto zu ergreifen und das dann auch sehr schnell zur Abstimmung zu bringen, ohne den Umweg über eine Kommission machen zu müssen. Das wäre an sich im Sinne dessen gewesen, was der Herr Bundeskanzler und der Bundesrat immer wieder kritisiert haben, dass es nämlich zu zeitlichen Verzögerungen kommen könne. Nun bin ich aber in der Kommission und in vielen Gesprächen nach unseren Sitzungen zum Schluss gekommen, dass hier doch eine deutliche Mehrheit der Auffassung ist, dass es - wenn dieses Verordnungsveto ergriffen wird - Sinn macht, das in einer Kommission vorzuberaten. Vor diesem Hintergrund ziehe ich den Antrag der Minderheit III zurück.

Ich halte aber an der Minderheit II fest. Worum geht es hier, was ist hier noch die Differenz? Es ist ein ganz kleiner, aber meines Erachtens wichtiger Punkt. Wenn ein Quorum von einem Drittel das Verordnungsveto ergreift, soll dieses also - wie es auch von der Mehrheit vorgesehen ist - in der Kommission vorberaten werden. Die Mehrheit möchte, dass das Ganze im Rat zur Abstimmung kommt, wenn die Mehrheit der Kommission der Auffassung ist, dies sei opportun. Ich bin der Auffassung, dass es auch möglich sein muss, dass ein Minderheitsantrag aus einer Kommission hier im Plenum beraten wird, wie das immer Usus ist, wenn wir in der Kommission Vorlagen beraten: Es gibt eine Mehrheitsmeinung, [PAGE 1164] es gibt eine Minderheitsmeinung. Die Kommission übt ja eine vorberatende Tätigkeit aus; den Entscheid fällen wir hier im Saal. Es scheint mir doch etwas seltsam, wenn dann eine Kommission quasi den Entscheid vorwegnehmen kann und der Rat gar nicht mehr die Möglichkeit hat, über das Anliegen zu befinden, das doch ein Drittel der Ratsmitglieder formuliert hat, nämlich dass man eben dieses Verordnungsveto im konkreten Fall ergreifen möchte.

Darum scheint mir auch wichtig, dass eine Minderheit sich im Rat äussern kann, damit eben der Auftrag klarer wird. Ganz klar sind die Aufträge ja nie, Herr Bundeskanzler: Es gibt auch Gesetze, die mehrheitlich beschlossen wurden, bei denen aber aus verschiedenen Gründen dafür gestimmt werden konnte. So schwarz-weiss ist die Welt ja nicht. Es macht eben Sinn, all diese Projekte im Plenum hier zu diskutieren, damit erörtert werden kann, welche Gründe und welche Kritikpunkte vielleicht besonderes Gewicht haben und welche allenfalls von untergeordneter Bedeutung sind.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie also nochmals, meine Minderheit II zu unterstützen. Es geht um das kleine, aber wichtige Detail, dass es, wenn ein Verordnungsveto ergriffen und von der Kommission vorberaten wird, möglich ist, dass auch eine Minderheit der Kommission - ob es nun eine befürwortende oder eine ablehnende Minderheit ist - sich hier im Rat artikulieren kann. Somit kann die Debatte eben hier, auf der Ebene des Gesetzgebers, geführt werden, der ja am Schluss verantwortlich ist für das, was gesetzlich beschlossen wird. Er trägt schon auch noch eine gewisse Mitverantwortung dafür, darüber zu wachen, dass es eben auch konkret richtig umgesetzt wird.

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung des Antrages der Minderheit II.