Luginbühl Werner · Ständerat · 2019-06-18
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2019-06-18
Wortprotokoll
Die Motion wurde im September 2018 eingereicht und in der Wintersession der UREK-SR zur Vorberatung zugewiesen.
Der Motionär fordert, dass Rodungsersatz und ökologische Ausgleichsmassnahmen nicht mehr auf landwirtschaftlicher Nutzfläche erfolgen sollen. Damit soll das Kulturland besser geschützt werden. Zur Begründung wird angeführt, dass, während der Wald ausreichend geschützt sei und die Waldfläche laufend zunehme, der Kulturlandverlust dramatisch und nicht zuletzt auf die Ausdehnung des Waldes zurückzuführen sei.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Er weist darauf hin, dass der geforderte Verzicht auf Rodungsersatz und ökologische Ausgleichsmassnahmen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen negative Auswirkungen auf den Schutz der Waldfläche hätte, ohne dass dadurch der Schutz des Kulturlandes wesentlich gestärkt werden könnte. Durch die Forderung würde die Waldfläche im Mittelland und in Talebenen letztlich kontinuierlich abnehmen. Dies stehe im Widerspruch zum Walderhaltungsgebot nach Artikel 3 des Waldgesetzes.
Die Kommissionsmehrheit teilt diese Auffassung. Die Waldfläche nimmt zwar in den Alpen zu - das ist nicht zu bestreiten -, wobei das vor allem dort der Fall ist, wo Alpweiden nicht mehr bewirtschaftet werden. In den intensiv genutzten Räumen des Mittellandes ist dies jedoch nicht der Fall. Gemäss der Arealstatistik beträgt der durchschnittliche Kulturlandverlust in unserem Land jährlich 3500 Hektaren. Davon gehen pro Jahr lediglich rund 33 Hektaren oder knapp 1 Prozent auf den Rodungsersatz zurück. Der Kulturlandverlust infolge des Baus von Landwirtschaftsbauten - das sei nebenbei erwähnt - ist wesentlich grösser.
Mit der Änderung des Waldgesetzes vom 16. März 2012 wurde eine Flexibilisierung beim Rodungsersatz eingeführt. Seither sind Ausnahmen beim Waldersatz gesetzlich vorgesehen, womit dem Anliegen des Kulturlandschutzes Rechnung getragen werden soll. Konkret ist gemäss Waldgesetz bereits heute der Rodungsersatz durch Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes möglich. Dabei können Massnahmen innerhalb des bestehenden Waldgebietes oder in anderen Naturräumen getroffen werden. Gestützt auf diese Flexibilisierung wird heute bei einem Drittel der Rodungen auf Rodungsersatz verzichtet, also bei 11 Hektaren. Die Tendenz ist zunehmend, weshalb man davon ausgehen kann - darauf weisen uns die Kantone hin -, dass in Zukunft nur noch 0,5 Prozent des Kulturlandverlustes auf Rodungsersatz zurückzuführen sein wird.
Die Motion fordert keinen Verzicht auf den gesetzlichen Auftrag zum Rodungsersatz. Der Rodungsersatz soll jedoch gemäss Motion eingegrenzt werden. Die Mehrheit Ihrer Kommission glaubt, dass damit der Handlungsspielraum für Lösungen, die den lokalen Verhältnissen angepasst sind, verkleinert und nicht vergrössert würde. Der Wald dient gerade im Mittelland als Erholungsgebiet. Er trägt zu einer besseren Luftqualität bei und ermöglicht die ökologische Vernetzung. Der Verlust von Waldflächen in Siedlungsnähe kann daher nicht mit einer Zunahme der Waldfläche in den Alpen kompensiert werden. Zu erinnern ist auch daran, dass die Schweizer Bevölkerung dem Waldschutz eine grosse Bedeutung zumisst. Das wissen all jene, die in der Vergangenheit im Bereich des Waldschutzes etwas verändern wollten.
Die Auffassung der Mehrheit der Kommission wird von der kantonalen Direktorenkonferenz KWL, der Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft, unterstützt, welche die Kommission explizit aufforderte, die Motion nicht anzunehmen. Die Konferenz weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass in den intensiv genutzten Gebieten schon heute praktisch kein Realersatz verfügt werde, weil schlicht keine Fläche mehr verfügbar sei. Die Kantone arbeiten stattdessen zunehmend mit sogenannten Pool-Lösungen. Die Mehrheit der Kommission erachtet eine Gesetzesänderung in diesem Artikel, der vor fünf Jahren bereits angepasst wurde, auch aus Gründen der Rechtssicherheit als problematisch.
Eine Minderheit der Kommission möchte die Motion annehmen. Kollege Rieder wird Ihnen die Argumente der Minderheit darlegen.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 5 zu 3 Stimmen die Ablehnung der Motion.