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Thurnherr Walter · 2019-06-18

Thurnherr Walter · Aargau · 2019-06-18

Wortprotokoll

Der Bundesrat anerkennt die Vorteile, welche das Jobsharing mit sich bringen kann. Den Angestellten der Bundesverwaltung werden aus diesem Grund - soweit betrieblich möglich - flexible Arbeitszeitmodelle sowie die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit und zum Jobsharing angeboten. Das ist in Artikel 64a Absatz 1 der Bundespersonalverordnung festgehalten. Der Bundesrat untersteht jedoch nicht dem Bundespersonalrecht, sondern er ist ein politisches Organ und besteht gemäss Artikel 175 Absatz[NB]1 der Bundesverfassung aus sieben Mitgliedern. Auch das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz statuiert, dass der Bundesrat aus sieben Mitgliedern besteht. Diese Regelung bringt zum Ausdruck, dass die Funktion einer Bundesrätin oder eines Bundesrates von einer einzelnen Person wahrzunehmen ist und nicht auf mehrere Personen aufgeteilt werden kann. Wollte man das ändern und ein Sharing-Modell einführen, müssten die Bundesverfassung und das Bundesrecht angepasst werden.

Es ist zudem kaum ein Sharing-Modell ersichtlich, das eine klare Zuordnung der politischen Verantwortung gewährleisten könnte, weder mit Blick auf die Departementsführung noch bezüglich der Teilhabe an der Regierungsfunktion des Gesamtbundesrates. Auch aus organisatorischer Sicht scheint das Anliegen schwierig umsetzbar: Ein Jobsharing würde den Bundesrat, wenn jedes Mitglied - ich weiss, dass das eine grosszügige Vermutung ist - Jobsharing machte, auf vierzehn Personen erweitern. Unter Umständen hätte der Bundesrat von Legislatur zu Legislatur bzw. von Ersatzwahl zu Ersatzwahl eine unterschiedliche Anzahl Mitglieder, je nach Anzahl der bestehenden Jobsharings. Sie wissen, dass das Parlament eine Erhöhung der Mitgliederzahl des Bundesrates bisher stets abgelehnt hat. Aus dem Text des Postulates ergeben sich zudem weitere praktische Fragen.

Zusammengefasst befürwortet der Bundesrat das Jobsharing in der Bundesverwaltung, sieht jedoch keine Möglichkeit zur Einführung eines Jobsharings auf Stufe Bundesrat, auch wenn - da hat Frau Trede völlig Recht - der Job mehr ist als ein 100-Prozent-Job. Einen Bericht zu verfassen bringt nach Auffassung des Bundesrates keinen Mehrwert.

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen daher, das Postulat abzulehnen.

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