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Luginbühl Werner · Ständerat · 2019-06-18

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2019-06-18

Wortprotokoll

Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass Ihnen die Kommission mit 5 zu 3 Stimmen die Ablehnung der Motion beantragt; dies in Übereinstimmung mit der zuständigen Regierungskonferenz.

Erlauben Sie mir noch folgende Bemerkung: Es wird beim Waldzuwachs immer von Kulturlandverlust gesprochen. Wenn wir ganz offen und ehrlich sind, müssten wir eigentlich von Weidelandverlust sprechen. Kulturland geht eigentlich in diesem Sinne nicht verloren, weil wir ja vom Waldzuwachs in den Alpen sprechen. Dies eine erste Bemerkung.

Eine zweite Bemerkung aus einer raumplanerischen Perspektive: Wir sprechen von heute 1 Prozent und zukünftig 0,5 Prozent des Kulturlands. Ich würde mir manchmal wünschen, dass die Kolleginnen und Kollegen, wenn es um die anderen 99 oder 99,5 Prozent geht, sich mit dem gleichen Engagement dafür einsetzen würden, dass Kulturland geschützt wird. Wir haben im Jahr 2012 mit dem Waldgesetz und mit einer Einschränkung des Rodungsersatzes die nötige Voraussetzung dafür geschaffen, dass im Waldbereich das Nötige möglich ist. Wir haben zwei Jahre später mit dem neuen Raumplanungsgesetz die Voraussetzungen dafür geschaffen - so haben wir auch argumentiert, als wir die Zersiedelungs-Initiative zur Ablehnung empfohlen haben -, dass wir sparsamer mit dem Kulturland umgehen können. Die Raumplanung ist wie kaum ein anderer Bereich auf Rechtssicherheit angewiesen. Raumplanerische Prozesse sind komplizierte, über mehrere Stufen gehende Prozesse.

Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zu folgen und diese Rechtssicherheit auch in diesem Bereich zu gewähren. Die Kantone haben uns genau darauf hingewiesen.