Thurnherr Walter · 2019-06-18
Thurnherr Walter · Aargau · 2019-06-18
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Bereits am 9. Mai 2018 hat der Bundesrat Massnahmen zur barrierefreien Kommunikation beschlossen, und er hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Strategien und Massnahmen des Bundes zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderung umsetzt. Zum Mandat dieser Arbeitsgruppe gehört es auch, eine Strategie im Umgang mit leichter Sprache zu entwickeln. Ziffer 1 der Motion ist deshalb bereits erfüllt.
Hingegen will der Bundesrat keinen Pilotversuch mit Abstimmungserläuterungen in leichter Sprache. Bereits heute bemüht sich der Bundesrat um eine möglichst verständliche Sprache in seinen Erläuterungen, doch diese Texte lassen sich nicht beliebig vereinfachen: Sie müssen den gesetzlichen Anforderungen an die Information der Stimmberechtigten genügen.
Wie Sie wissen, kann das Bundesgericht das Abstimmungsbüchlein bei Beschwerden als Teil der Informationslage in seine Erwägungen einbeziehen. Dies ist erst kürzlich geschehen, als das Bundesgericht die Abstimmung über die Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe kassiert hat. Daher wäre eine amtliche Übertragung der Erläuterungen in leichte Sprache mit erheblichen Schwierigkeiten und Risiken verbunden, zumal die Erläuterungen auch den zur Abstimmung stehenden Gesetzestext enthalten, wie ihn die Bundesversammlung verabschiedet hat. Nur über diesen Text stimmt die Bevölkerung ab und nicht über eine allfällige nachträgliche Übertragung in leichte Sprache.
Der Bund unternimmt bereits Anstrengungen, um die Abstimmungsinformationen auch Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen. Das Abstimmungsbüchlein ist als barrierefreies PDF auf admin.ch zu finden. Zudem publiziert die Bundeskanzlei zu jeder Abstimmungsvorlage ein Erklärvideo. Diese Videos erscheinen auch in Gebärdensprache, und sie können Personen mit Lese- und Schreibschwäche den Zugang zu den Abstimmungsinformationen erleichtern. Der Bundesrat prüft zudem, welche Informationen zu politischen Themen er in leichter Sprache anbieten kann und - Frau Rytz hat es erwähnt - ob er private Organisationen unterstützen kann, die solche Texte in leichter Sprache publizieren.
Mit Blick auf die eidgenössischen Wahlen in diesem Herbst hat der Bund die ersten Schritte in diese Richtung eingeleitet. Mit finanzieller Unterstützung des EDI kann der Dachverband Insieme die Wahlbroschüre von Easyvote in leichte Sprache übersetzen, und die Bundeskanzlei wird in einem Pilotversuch gewisse Seiten ihrer Website zu den Wahlen 2019 auch in leichter Sprache veröffentlichen. Auch wenn wir also das Abstimmungsbüchlein nicht in leichter Sprache publizieren, ist in diesem Bereich doch einiges aufgegleist.
Daher bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, die Motion abzulehnen.