Jutzet Erwin · Nationalrat · 2002-09-18
Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Es geht hier um den Schicksalsartikel. Es geht um eine Conditio sine qua non für die SP-Fraktion, darum, ob wir diesem Gesetz schlussendlich zustimmen können oder nicht. Bei einem so heiklen Gesetz ist es erforderlich, dass wirklich eine breite Zustimmung vorhanden ist.
Herr Siegrist hat es in der Eintretensdebatte gesagt: Der Deliktskatalog ist ehrlicher, offener und klarer als die bundesrätliche Vorlage. Ich teile diese Meinung. Wir brauchen einen Deliktskatalog als Schutzwall gegen die elektronische Fichierung der DNA-Profile der Bevölkerung, als Schutzwall auch gegen den Überwachungsstaat. Es geht darum - ich erlaube mir, Herrn Professor Jörg Paul Müller zu zitieren -, im Grossen der Staatsorganisation, aber auch im Kleinen eines differenzierten Grundrechtsschutzes der Möglichkeit totalitärer, umfassender, politischer Herrschaft vorzubeugen. Der Text des Bundesrates ist kein genügender Schutz vor Ermessensüberschreitung und Willkür. Dieser Text gibt der Polizei und den Justizorganen vielmehr einen Freipass.
Ich glaube, die Aussage von Herrn de Dardel wäre ehrlicher: Wenn man der Polizei diesen Freipass wirklich geben will, dann sollte man diese DNA-Profile von der ganzen Bevölkerung nehmen und nicht einen solchen Gummiartikel machen. Mit diesem Gummiartikel werden sicher sehr viele Leute in dieses System aufgenommen werden. Nach dem Text genügt es nämlich, einen Verdacht auf ein Vergehen oder Verbrechen zu haben. Jedes Vergehen und Verbrechen reicht also als Legitimation, um eine Probe zum Zweck der DNA-Analyse zu nehmen, als Legitimation, um nicht nur eine Probe zu nehmen, sondern eben auch ein DNA-Profil ins System aufzunehmen. Dazu reicht also beispielsweise das Begehen eines Verkehrsdeliktes, die Teilnahme an einer illegalen Demo, wie das Herr Wasserfallen wünscht, oder auch das Rauchen eines Joints, das Herr Wasserfallen auch als Drogenhandel bezeichnet. Das würde nicht nur dafür reichen, dass eine Probe genommen wird, sondern auch dafür, dass das DNA-Profil auch in dieses System kommt. Das geht entschieden zu weit.
Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit erfordert Zurückhaltung. Es geht um höchst sensible persönliche Daten, die da gespeichert werden. Wer garantiert denn, dass dieses System nicht auch für andere Zwecke angezapft wird? Wir haben solche Beispiele: Beispielsweise ist bei Zufallsfunden herausgekommen, dass jemand nicht der Vater eines Kindes ist. Wer garantiert die Verhinderung solcher Missbräuche? Der Deliktskatalog ist sicher keine Patentlösung, aber er ist das kleinere Übel. Der Deliktskatalog genügt für das Erreichen des angestrebten Zieles.
Zum Schluss noch ein Blick über die Grenzen: Ein kleiner Rechtsvergleich zeigt, dass praktisch alle EU-Länder einen solchen Deliktskatalog haben. Die Ausnahme ist Grossbritannien. Grossbritannien lehnt sich an das amerikanische System an. Wir tun gut daran, wenn wir uns an die europäischen Nachbarn und nicht an das amerikanische System halten.
Ich bitte Sie deshalb eindringlich, der Mehrheit zu folgen und den Antrag Wasserfallen sowie den Antrag der Minderheit II (Gutzwiller) abzulehnen.