preparatory:AB 24786
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Es geht hier tatsächlich um eine zentrale Frage: Es geht um die Frage, welche Daten in das Infosystem aufgenommen werden können. Da müssen wir schauen, wie die Randbedingungen gesetzt werden sollen. Gemäss Bundesrat sollen alle Profile von Personen aufgenommen werden, die als Täter oder als Teilnehmer eines Verbrechens oder eines Vergehens verdächtigt werden. Vergehen und Verbrechen sind schwere Straftaten. Es kann sich hier also keineswegs um ein einfaches Strassenverkehrsdelikt handeln, wie Herr Jutzet vorhin angetönt hat, [PAGE 1245] sondern es sind schwere und schwerste Straftaten, die hier klar eingegrenzt und auch klar bezeichnet werden. Vergehen und Verbrechen sind Taten, die mit Gefängnis oder mit Zuchthaus bestraft werden. Diese Regelung des Bundesrates scheint mir absolut richtig und auch dem Instrument, das vorliegt, dem Sicherheitsbedürfnis, dem Schutzbedürfnis, dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Aufklärung von Straftaten, auch dem Bedürfnis nach Prävention - indem die Straftäter rasch gefasst werden können - wirklich optimal nachzukommen.
Fragen wir uns doch: Was wird eigentlich in dieses System aufgenommen? Das DNA-Profil ist es, das aufgenommen wird. Was ist das DNA-Profil, das da hineinkommt? Sie haben es gehört: Es ist nichts anderes als ein Fingerabdruck, zwar nicht ein Daumenabdruck, aber der "genetische Fingerabdruck" eines Menschen. Bis jetzt hat sich wirklich kein Mensch darüber aufgehalten, dass von Verdächtigen in Strafuntersuchungen ein Fingerabdruck genommen wird und dass dieser Fingerabdruck auch in einer Kartei aufbewahrt wird, um, wenn von diesem Mann oder dieser Frau wieder Straftaten begangen worden sind, Vergleiche herstellen zu können.
Warum soll das dann anders sein beim DNA-Profil, das nichts anderes als eben ein solcher Fingerabdruck ist? Warum soll das anders sein, wenn beim DNA-Profil, anders als bei den Informationssystemen über die Fingerabdrücke, zusätzlich noch eine ganze Menge Schranken gegen Missbräuche eingebaut sind? Ich möchte Sie nochmals an diese Schranken, an diese Sicherheiten erinnern:
Die wichtigste Sicherheit besteht in der Einschränkung, dass die Profile nur anhand des nichtkodierenden Teils erstellt werden können. Diese Profile können nur zur Identifizierung einer Person benutzt werden. Es ist nicht der Fall, dass man mit diesen Daten - die Proben werden ja nachher vernichtet - irgendwelchen Missbrauch verüben könnte, wie Herr Jutzet wieder einmal mehr unterstellt hat. Es ist im Übrigen ein hohes Mass an Datenschutz vorgesehen: Es gibt strenge Löschregeln, die verlangen, dass die entsprechenden Einträge sofort gelöscht werden, wenn eine Person nicht mehr unter Verdacht steht. Es sind auch strenge technische Sicherheitsmassnahmen vorgesehen, die das Vorkommen von Missbräuchen verhindern. Es geht sodann um Vergehen und Verbrechen - um schwere Delinquenz -, es geht nicht um einfache Übertretungen wie ein Parkvergehen. Nochmals: Es sind nicht höchst sensible Daten, wie Herr Jutzet hat beliebt machen wollen, sondern es geht um Daten, mit denen nur die Identität einer Person festgestellt werden kann.
Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, dem einfachen und auch logischen Entwurf des Bundesrates zuzustimmen und damit die Minderheit II (Gutzwiller) zu unterstützen. Für den Fall, dass Sie der Mehrheit der Kommission folgen sollten, bitte ich Sie, den Antrag Wasserfallen zu unterstützen.