Hösli Werner · Ständerat · 2019-06-18
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-18
Wortprotokoll
Aus Sicherheitsgründen und um den Verkehr zu beruhigen und auf die Hauptverkehrsachsen zu lenken, hat man vor Jahren die stark tempolimitierten Zonen eingeführt. Damit wollte man sicherstellen, dass in den Wohnquartieren und Wohnsiedlungen effektiv nur der selbstverursachte Quellverkehr und kein Durchgangs- und Umfahrungsverkehr entsteht. Die mit dem damaligen Entscheid verbundene Lösung war auch eine Klarstellung im Zusammenhang mit der Strassennetzstrategie, welche die verschiedenen Funktionalitäten von National-, Haupt-, Quartier- und Nebenstrassen mit den notwendigen Knotenpunkten ansatzweise in eine Richtung definierte. Da zudem die Parkings in den Städten historisch bedingt vor allem in den Kernzonen gebaut wurden, muss der Verkehr ja auch irgendwie dorthin geleitet werden. Das heisst, es braucht leistungsfähige städtische Achsen, und da spielt neben der Ampelsteuerung die Geschwindigkeit eine wesentliche Rolle. Eine Tempo-50-Zone ist erwiesenermassen wesentlich leistungsfähiger als eine Tempo-30-Zone, auch wenn dies die Gegner dieser parlamentarischen Initiative nicht unbedingt wahrhaben wollen.
Mit der Verlagerung des öffentlichen Verkehrs in den Gemeinden auf Busbetriebe und dem zunehmenden Veloverkehr mit Motorengeschwindigkeit werden zudem die Platzverhältnisse in den Quartier- und Nebenstrassen unbestrittenermassen auch enger. Wenn nun aus rein kostenmässigen [PAGE 487] Überlegungen die Lärmschutzreduktionen auf den Hauptverkehrsachsen mittels Temporeduktionen erreicht werden sollen und sodann auch diese Hauptverkehrsachsen nur noch mit Tempo 30 befahren werden können, birgt dies das hohe Risiko, dass die Quartier- und Nebenstrassen plötzlich als Durchgangsstrassen genutzt werden. Dies ist wohl in niemandes Interesse. Auch ist die Argumentation "reduziertes Tempo gegen Lärm" wegen der aktuellen Motoren-, Reifen-, Belags- und Elektromobilitätsentwicklung[NB]sowieso[NB]grundsätzlich rückwärtsgewandt.
Die hier zur Debatte stehende parlamentarische Initiative stellt die Sicherheit über jegliche Tempoüberlegungen, und so ist in ihrer Formulierung explizit erwähnt, dass aus Gründen der Sicherheit die Temporeduktion bei den Hauptverkehrsachsen auf Tempo 30 unbedingt erhalten bleiben soll. Hier besteht Konsens zwischen Mehr- und Minderheit.
Aus anderen Gründen soll dies aber nicht erlaubt werden, weil die Minderheit davon überzeugt ist, dass mit Tempo-30-Zonen auf den Hauptverkehrsachsen zusätzlicher Verkehr in die Wohnquartiere und auf die Nebenstrassen gedrängt wird. Dies reduziert unseres Erachtens die Verkehrssicherheit als Ganzes, und genau auf diese kommt es unseres Erachtens an. Wir sollten Verkehrsflüsse nicht einfach ignorieren. Denn es braucht, um den Verkehr vom nationalen Hochleistungsnetz abzunehmen, Hauptschlagadern in den Regionen, Agglomerationen und Städten, die verkehrsorientiert funktionieren.
Wenn wir dies nicht wollen, müssen wir unsere ganze Verkehrsinfrastruktur und unser Verkehrsverhalten ganz grundlegend infrage stellen. Ich stelle aber bei allen Geschäften, bei denen es um Strassenfinanzierung durch den Bund geht, seien es nun Nationalstrassen oder Agglomerationsprojekte, eine ganz andere Geisteshaltung in diesem Parlament fest: Alle wollen da Gelder für leistungsfähigere Strassen, sogar immer mehr, als der Bund für nötig erachtet oder finanzieren kann. Von daher gesehen ist es für mich auch kein Eingriff in den Föderalismus. Schliesslich hört man, wenn es um die Finanzierung solcher Strassen geht, dieses Wort nie; da ist dann immer der Bund gefragt. Deshalb soll respektive muss er sich auf ein leistungsfähiges untergeordnetes Netz verlassen können, weil er ein Recht darauf hat, mit der Sicherheit an oberster Stelle. Das ist nicht infrage gestellt, genau so, wie es dieser Vorstoss auch will.
Ich bitte Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.