Engler Stefan · Ständerat · 2019-06-18
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2019-06-18
Wortprotokoll
Ich kann dem, was der Kommissionssprecher und auch Kollege Hêche gesagt haben, nicht mehr viel beifügen. Ich beurteile die Frage, ob es sich hier um ein föderalistisches Thema handelt oder nicht, anders als Kollege Hösli.
Ich komme zum Schluss, dass es unnötig und nicht richtig ist, in dieser Frage, die sich um Gemeinde- und Kantonsstrassen dreht, eine Bundeslösung zu verabschieden. Dadurch wird der Spielraum der Städte und Gemeinden eingeschränkt, ihnen würde damit auch die Umsetzung wesentlicher Bedürfnisse der Siedlungsentwicklung, aber auch von Massnahmen zugunsten der Gesundheit ihrer Bevölkerung von Bundesrechts wegen untersagt.
Ich vertraue darauf, dass die Kantone und die Gemeinden sehr wohl in der Lage sind, selber unterscheiden zu können, ob und wo im Einzelfall beispielsweise eine Temporeduktion aus Lärmschutzgründen oder im Interesse der Siedlungsqualität Sinn macht und wo nicht. Da braucht es keine vorweggenommene schematische Unterscheidung auf Stufe Bundesgesetzgebung. Entsprechend hat die gestellte Frage sehr wohl auch eine föderalistische Komponente, zumal die Behörden vor Ort die lokalen Bedürfnisse am besten kennen. Letztlich ermöglichen wir damit den Städten und Gemeinden beispielsweise auch, durch eine Temporeduktion, durch günstige Massnahmen Quartiere für das Wohnen aufzuwerten.
Letztlich geht es immer um eine Frage der Interessenabwägung. Herr Kollege Hösli hat dies unterstrichen: Sicherheit geht immer vor, vor Verkehrsfluss, vor Tempo. Ich glaube aber, dass die Gemeinden durchaus auch ein Interesse daran haben müssen, die Gesundheit der Bevölkerung entlang solcher stark befahrener Strassen zu berücksichtigen.
Insgesamt überwiegen für mich die föderalistischen Argumente. Die Gemeinden sind ja demokratisch legitimiert, und es wird von der eigenen Bevölkerung überwacht, ob solche Massnahmen zweckmässig sind oder nicht.