Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2019-06-18
Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-18
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat, dass er grundsätzlich die Stossrichtung meiner Motion unterstützt und das Grundanliegen auch teilt. Das bestätigt mir, dass Handlungsbedarf besteht. Der Kampf gegen Überregulierung und Bürokratie ist in der Wirtschaft inzwischen eines der Hauptanliegen. Für Unternehmer besteht eine der Hauptsorgen darin, den Regulierungsdschungel nicht immer noch weiter zunehmen zu lassen. Um die Konkurrenzfähigkeit und die Innovationskraft unseres Unternehmensstandortes zu festigen, ist es daher unerlässlich, dass wir gegen Überregulierung aktiv werden und systematische Massnahmen ergreifen.
Im Kontrast zu den wohlwollenden Worten des Bundesrates steht die Tatsache, dass die Verwaltung und der Bundesrat in den letzten zwei Jahren so gut wie alle strukturellen Ideen und Massnahmen zur Deregulierung bekämpft und sogar auch teilweise blockiert haben. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Dies widerspricht auch der Aussage des Bundesrates. Die bisher getroffenen Massnahmen gehen zu wenig weit und bewirken wenig bis gar nichts. Das bestätigt auch die Regulierungsforschung. Einzelne Massnahmen in einzelnen Politikfeldern verpuffen ins Leere. Die wachsende Anzahl Erlasse, die Anzahl Gesetzesrevisionen, die Anzahl Seiten, die steigenden Bürokratiekosten, etliche Umfragen bei Unternehmen und auch das Zurückfallen in internationalen Ranglisten hinsichtlich dieses Themas belegen eindeutig, dass wir hier noch weiter ins Hintertreffen geraten, wenn wir so wie bisher weitermachen.
Erfreulich ist hingegen, dass sich hier im Parlament und in den Staatspolitischen Kommissionen einiges tut und wir als Parlament den Mut fassen, bereits erprobte Deregulierungsmassnahmen anzupacken. So lehnt sich auch mein Vorstoss an eine erfolgreich erprobte Angelegenheit an. Die ehemaligen Ratsmitglieder Spuhler und Stähelin haben bereits mit ähnlichen Vorstössen Mehrheiten gefunden und Entrümpelungsaktionen ausgelöst. Da die letzte Aktion mehr als zehn Jahre zurückliegt und der Gesetzesdschungel nachweislich zugenommen hat, ist eine weitere Entrümpelung überfällig. Die Regulierungsforschung schlägt denn auch vor, alle zehn Jahre eine solche materielle und substanzielle Überprüfung des geltenden Rechts durchzuführen.
Nun etwas zu den Erfolgen dieser Massnahme: In mehreren Etappen wurden bei den letzten Programmen 33 Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, 20 einfache Bundesbeschlüsse sowie weitere 189 Erlasse aufgehoben und 235 revidiert. Im Jahr 2003 wurden zudem alle vor dem Jahr 1970 erlassenen Weisungen aufgehoben. Die Zahlen sprechen somit für sich.
Dass die Verwaltung sich mit Händen und Füssen gegen dieses erprobte Mittel wehrt, ist zwar vom Eigeninteresse her nachvollziehbar, aber politisch dennoch unverständlich. Bei allen griffigen Vorschlägen zur systematischen Deregulierung der letzten zwei Jahre wurde argumentiert, der Aufwand könnte unverhältnismässig hoch werden.
Die Erfahrungen in unserem Land, in diversen Kantonen und auch international belegen etwas anderes. Nur konkrete und strukturelle Massnahmen bringen etwas. Wenn sich die Verwaltung mehr mit Deregulierung beschäftigt und dabei für unternehmerische Anliegen sensibilisiert wird, kann damit anderweitiger Aktivismus verhindert werden.
Es darf nicht sein, dass sich der Bundesrat und die Verwaltung weiterhin gegen Deregulierungsmassnahmen wehren. [PAGE 1179] Somit versteht sich dieser Vorstoss auch als Puzzleteil, um bei den parlamentarischen Bemühungen hier Nägel mit Köpfen zu machen und den Druck auf die Regierung zu erhöhen.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Motion.