Amstutz Adrian · Nationalrat · 2019-06-18
Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-18
Wortprotokoll
Ich spreche hier im Rahmen der SVP-Fraktion, der Verfassungstreuen. Der Bundesrat soll beauftragt werden, sofort auf die Vorteilsnahme mit der einseitigen Abstimmungsempfehlung auf der Umschlagrückseite des Abstimmungsbüchleins zu verzichten. Ich glaube, wenn man schon von Ausgewogenheit und Fairness spricht, dann wäre das eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Ziel dieses Büchleins ist es ja, die Stimmbevölkerung transparent und insbesondere ausgewogen über die Vorlagen auf Bundesebene zu informieren. Nun hat man mit der Neugestaltung, insbesondere auch ausgelöst durch die Abstimmung vom 23. September 2018, auf der Umschlagrückseite prominent die Abstimmungsempfehlungen des Bundesrates und der Mehrheit des Parlamentes aufgeführt. Der Bundesrat schreibt dann in seiner Stellungnahme auch, mit der Publikation der Empfehlung wolle er sicherstellen, dass alle Stimmberechtigten von den Empfehlungen von Bundesrat und Parlament Kenntnis erhalten.
Ja, und wie ist dann sichergestellt, dass die gleichen Stimmberechtigten ebenso ausgewogen die Empfehlung der Minderheit erfahren dürfen? Ist das wirklich die Vorstellung des Bundesrates, wie mit Minderheiten umgegangen wird in diesem Land? Oder gilt das grosse Wort über die Minderheiten, das hier immer zelebriert wird, nur dann, wenn es der Mehrheit im Bundesrat und im Parlament gerade passt? Man kommt schon zu diesem Schluss, nachdem der Bundesrat und die Parlamentsmehrheit zum Beispiel bei der Nichtumsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative nicht einmal mehr den Mehrheitsentscheid von Volk und Ständen berücksichtigen.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der SVP-Fraktion, der Verfassungstreuen, dem Vorstoss zuzustimmen.