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Candinas Martin · Nationalrat · 2019-06-18

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2019-06-18

Wortprotokoll

Fünf Parlamentarierinnen und Parlamentarier wollen mit ihren parlamentarischen Initiativen auf Ebene von vier Städten - Bern, Zürich, Genf und Lausanne - festlegen, welche Informationsleistungen die SRG an welchem Standort in Zukunft zu produzieren hat; dies, weil die SRG angekündigt hat, ihr SRF-Radiostudio von Bern nach Zürich zu verlagern, und weil sie im Rahmen der laufenden Reformprojekte auch mögliche Verschiebungen in der Romandie andenkt.

Die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat diese parlamentarischen Initiativen am 15. Januar 2019 beraten. Die Kommission empfiehlt mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, den vorliegenden parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben. Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf lässt sich aus Sicht der Kommissionsmehrheit nicht erkennen.

Zum gleichen Schluss kam auch unsere Schwesterkommission, die der gleichlautenden parlamentarischen Initiative Vonlanthen am 30. April fast einstimmig, mit 12 zu 1 Stimmen, keine Folge gegeben hat. Im Ständerat konnte keine Entscheidung gefällt werden, da der Vorstoss nach langer Debatte zurückgezogen wurde, weil die Ablehnung wohl sehr deutlich ausgefallen wäre.

Das öffentliche Medienhaus SRG muss auf föderalistischen, dezentralen Strukturen basieren. Föderalismus ist viel mehr als nur eine Frage der Haltung oder der Gestaltung der Programme, sondern ganz klar auch eine Frage der dezentralen Verteilung von Produktionsstandorten. Bei diesem Grundsatz geht die Kommission mit den Autoren der parlamentarischen Initiativen sehr einig. Dies verlangen heute bereits Artikel 27 RTVG und Artikel 25 der neuen SRG-Konzession. Das ist richtig so und muss so bleiben.

Die SRG produziert heute in der gesamten Schweiz in sieben Hauptstudios und siebzehn Regionalstudios. Das ist für unsere Schweiz zentral! Es gibt keine Anzeichen, dass sich dies ändern sollte. Das hat die SRG unserer Kommission gegenüber versichert. Die regionale Verankerung ist ein Teil der DNA der SRG und entspricht auch ihrer Daseinsberechtigung. Dieses Parlament hat aber von der SRG auch verlangt, effizienter zu werden und einige Produktionsprozesse zu modernisieren. Solange die SRG den Grundsatz des Föderalismus lebt, gibt es für die Politik keinen Handlungsbedarf.

Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist es unsere Aufgabe, der SRG den Rahmen vorzugeben und Leitplanken zu setzen. Die Politik soll aber nicht in operative Entscheide der SRG derart eingreifen, wie es die vorliegenden Initiativen tun. Es ist nicht an der Politik zu entscheiden, wie viele Journalisten künftig ihren Arbeitsplatz in Bern oder in Zürich haben sollen. Und es kann auch nicht unsere Aufgabe sein zu entscheiden, welche organisatorischen Veränderungen die SRG umzusetzen hat, um den digitalen Entwicklungen gerecht zu werden. An dieser Stelle muss auch gesagt werden, dass etwa gleich viele SRF-Journalisten von Zürich nach Basel wechseln werden wie von Bern nach Zürich. Nur: Darüber spricht niemand.

Für die Kommissionsmehrheit geht es hier um eine Diskussion über "föderalistische Anteile" der Schweizer Hauptstadt und der grössten Schweizer Stadt. Ist es wirklich relevant, ob die Qualitätssendung "Echo der Zeit" in Zürich oder in Bern produziert wird? Und wer wusste überhaupt vor dieser Diskussion, wo diese Sendung produziert wird? Hier wurde ein unternehmerischer Entscheid der SRG zu einem Medienthema aufgeblasen.

Es geht bei diesen parlamentarischen Initiativen weder um Qualität noch um wirkliche Medienpolitik. Vielmehr geht es um einen Machtkampf zwischen politischen Vertretern vorwiegend aus der Hauptstadtregion und der SRG. Fakt ist nämlich, dass auch nach dem Teilumzug die SRG weiterhin in der Stadt Bern stark präsent bleibt, dies mit 550 Mitarbeitenden, davon rund 150 Journalistinnen und Journalisten. Über Bundespolitik wird auch in Zukunft mit dem Studio Bundeshaus aus der Bundeshauptstadt und nicht aus Zürich berichtet.

Nicht nur die programmliche, auch die operative Autonomie der SRG muss gewährleistet bleiben. Die Kommissionsmehrheit will auch weiterhin eine unabhängige und keine staatlich gelenkte SRG! Politische Vorgaben, die definieren, in welcher Schweizer Stadt die SRG was genau zu produzieren hat, sind in diesem Detailgrad nicht zielführend und völlig übertrieben!

Wir haben zu Recht hohe Ansprüche an die SRG, müssen dem Unternehmen aber auch eine gewisse unternehmerische Freiheit und Autonomie gewähren. Die SRG soll im Zeitalter der medialen Konvergenz mit Innovationen effizienter werden. Sie ist auf stabile Rahmenbedingungen und Planungssicherheit angewiesen. Diese Politik hat die Mehrheit des Parlamentes bis jetzt verfolgt. Die Kommissionsmehrheit möchte diesen erfolgreichen Weg fortsetzen und sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

In diesem Sinne beantragt die Kommissionsmehrheit, den vorliegenden parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben. Ich bitte Sie, ihrem Antrag zu folgen.