Noser Ruedi · Ständerat · 2019-06-19
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-19
Wortprotokoll
Bitte gestatten Sie mir zuerst, der Kommission auch Danke zu sagen. Wie Herr Caroni im "Vor-Eintreten" gesagt hat, habe ich damals den Nichteintretensantrag gestellt. Sie haben dann das Geschäft an die Kommission zurückgewiesen, und es ist jetzt zurückgekommen. Auch wenn es hier noch viele Minderheiten gibt: Jetzt sind die Minderheiten etwas konziser, als sie, glaube ich, in der ersten Lesung waren. Damit möchte ich der Kommission für diese Arbeit recht herzlich danken.
Hier bitte ich Sie, der Minderheit Caroni zu folgen, und zwar möchte ich nebst den aktienrechtlichen Gründen, die Herr Caroni vorhin genannt hat, ein unternehmerisches Problem erklären. Das scheint mir sehr, sehr wichtig. Sie müssen verstehen, es gibt auf der Welt Aktienrechte, die sogar nennwertlose Aktien kennen. Was heisst das jetzt im Unterschied zu dem, was wir in der Schweiz haben?
Wenn Sie nennwertlose Aktien haben, dann können Sie eine Geschäftsidee entwickeln. Nehmen wir zum Beispiel[NB]Facebook 2005, das war so eine Geschäftsidee. Kein Mensch wäre damals in der Lage gewesen, diese Geschäftsidee zu bewerten. Das behaupte ich schlicht und einfach: Die konnte man nicht bewerten. Was haben diese cleveren Leute gemacht? Sie haben dort drüben auf der anderen Seite des grossen Teichs eine AG gegründet, haben für 10, 20, 30 Milliarden Dollar Aktien auf diese Idee ausgegeben, und sie haben dann eine Aktie verkauft, zum Beispiel für einen Dollar. Und dann war die Firma 30 Milliarden wert, dann machen sie eine zweite Finanzierungsrunde und haben eine viel höhere Kapitalisierung, als wenn sie das nicht tun können.
Unser Aktienrecht verlangt heute, wenn ich nach Adam Riese richtig rechne, dass man für maximal 10 Millionen Franken Aktien ausgeben kann. Mehr kann man nicht ausgeben, wenn man bei 100[NB]000 Franken Aktienkapital auf diesen Einräppler geht. In den USA brauchen Sie nicht einmal diese 100[NB]000 Franken; nicht einmal das brauchen Sie, Sie brauchen nichts. Wenn Sie nun der ganzen Start-up-Community einigermassen gleich lange Spiesse geben wollen, dann müssen Sie die Möglichkeit geben, mehr Aktien auszugeben, das heisst, die 100[NB]000 Franken mehr zu splitten, als Sie es beim Antrag der Mehrheit haben. Wir haben ja dann auch noch den Nachteil, dass wir diese Klassierung der Aktien nicht kennen. Es gibt Aktienrechte, die A-, B- und C-Aktien kennen. Das haben wir ja hier an und für sich auch nicht. Sie würden uns, der ganzen Start-up-Community, also einen grossen Gefallen tun, wenn Sie hier diese Teilung zulassen würden.
Ich denke auch, dass es überhaupt keinen Sinn macht, hier einen Rappen als Grösse festzulegen. Denn das ist ja keine physische Grösse, sondern eine rein willkürliche Grösse. Wenn wir sagen, dass die Grösse grösser als null sein muss, ist dem Schweizer Aktienrecht eigentlich Rechnung getragen.
Ich möchte hier aber nicht verhehlen, dass ich glaube, dass wir uns überlegen müssen, ob wir irgendwann nennwertlose Aktien schaffen. Ich glaube, das muss man sich irgendwann überlegen. Das wäre natürlich eine fundamentale Änderung des Aktienrechts. Unser Aktienrecht hat eine einzige grosse Prämisse, und das ist der Gläubigerschutz. Ab und zu wird dieser Gläubigerschutz in unserem Aktienrecht so grossgeschrieben, dass die Interessen des Unternehmers und das unternehmerische Risiko etwas kleingeschrieben werden. Wir müssen hier eine Verschiebung machen.
Darum bin ich wirklich überzeugt, dass es klug wäre, wenn man hier der Minderheit Caroni folgen würde.