Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-06-19
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-06-19
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Die Minderheit Levrat beantragt, dass die Bestimmungen zum Kapitalband gestrichen werden und diejenigen zur genehmigten Kapitalerhöhung wieder eingeführt werden.
Erlauben Sie mir, zuerst ein paar Worte zum Kapitalband allgemein zu sagen und dann auch noch kurz auf die Argumente von Herrn Levrat einzugehen. Es ist mir auch ein Anliegen, die steuerlichen Bedenken, die er geäussert hat, hier richtig einzuordnen.
Zunächst zum Kapitalband: Wie Ständerat Cramer erklärt hat, ist es der Sinn und Zweck des Kapitalbands, im Bereich der Kapitalstruktur Flexibilität für die Unternehmen zu schaffen. Die Generalversammlung soll also neu die Möglichkeit erhalten, den Verwaltungsrat statutarisch zu ermächtigen, das Aktienkapital während maximal fünf Jahren innerhalb der Bandbreite von plus/minus 50 Prozent zu verändern.
Nun, die relative Starrheit der Grundkapitalbasis ist heute ein Wettbewerbsnachteil für die Schweizer Publikumsgesellschaften im internationalen Wettbewerb. Mit diesem Kapitalband soll das gelockert werden, ohne dass auf das Prinzip des festen Grundkapitals verzichtet wird. Die Interessen der Gläubigerinnen und Gläubiger werden hier aber nicht beeinträchtigt, denn Kapitalherabsetzungen innerhalb des Kapitalbands unterstehen denselben Vorgaben wie die ordentliche Kapitalherabsetzung.
Mit der Einführung des Kapitalbands erneuert die Vorlage also die Bestimmungen über die Eigenkapitalfinanzierung. Da die Eigenkapitalaufbringung selbst und die Finanzflüsse aus der Gesellschaft zurück an den Aktionär Steuerfolgen haben, ist es wichtig, dass man das genau anschaut. Herr Ständerat Levrat hat in seinem Votum ja diese Bedenken deutlich geäussert, hat von "abus", also von Missbräuchen, gesprochen; ich übersetze es etwas freundlicher in "Steueroptimierung".
Die Absicht des Bundesrates ist hier jedoch klar. Die Vorlage soll die Kapitalaufbringung im Obligationenrecht vereinfachen, es soll keine Steuervorlage sein. Ich darf vielleicht [PAGE 500] sagen, dass dies nicht ganz auf Anhieb geglückt ist; so wurde in der Vernehmlassung die Befürchtung laut, dass mit dem Kapitalband Steueroptimierung betrieben werden könne. Entsprechend hat der Bundesrat bei den steuerrechtlichen Bestimmungen in der Botschaft mit dem Ziel einer aufkommensneutralen Regelung substanziell nachjustiert.
So schlagen Bundesrat und Nationalrat bei den direkten Steuern und der Verrechnungssteuer eine Nettobetrachtung bezüglich der Kapitaländerungen innerhalb des Kapitalbands vor. Damit werden unerwünschte Möglichkeiten der Steueroptimierung und daraus resultierende Mindereinnahmen verhindert.
Ihre Kommission möchte nun die Nettobetrachtung zusätzlich auch bei der Emissionsabgabe einführen. Wir werden das nachher noch diskutieren. Herr Levrat hat das schon erwähnt und diesen Punkt als Casus Belli in der Vorlage bezeichnet.
Die Nettobetrachtung bei der Emissionsabgabe bedeutet, dass die Emissionsabgabe nicht bei jeder Ausgabe von neuen Aktien erhoben würde, sondern eben erst nach Ablauf des Kapitalbands und nur auf einer Nettokapitalerhöhung. Die Kommission will damit verhindern, dass das Kapitalband aufgrund der Steuerfolgen bei der Emissionsabgabe an Attraktivität verliert. Diese Massnahme hätte aber, das muss man sagen, gewisse Mindereinnahmen bei der Emissionsabgabe zur Folge. Das ist so, und das muss man auch auf den Tisch legen. Ich werde das dann bei Artikel 7 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben noch einmal sagen.
Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Die Minderheit Levrat würde hier doch dazu führen, dass eine wesentliche Neuerung im Aktienrecht gestrichen würde; Herr Rieder hat darauf hingewiesen. In der Diskussion, ob man jetzt diese Aktienrechtsrevision will oder nicht, ist dieses Kapitalband doch eine Neuerung, die von der Wirtschaft sehr begrüsst wird.
Diese Neuerung war bereits im Entwurf 2007 enthalten und geht auf ein Gutachten von Prof. Dr. Hans Caspar von der Crone zurück. Ihr Rat hat das Kapitalband im Rahmen der Beratung des Entwurfes 2007 unterstützt, und in der Vernehmlassung zur laufenden Aktienrechtsrevision und auch im Nationalrat wurde dem Kapitalband deutlich zugestimmt.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Levrat abzulehnen und dann die Frage der Emissionsabgabe separat zu prüfen, wie das in der Beratung ja auch vorgesehen ist, und darüber dann auch separat zu entscheiden.