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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2002-09-18

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-18

Wortprotokoll

Wir haben heute über zwei Volksinitiativen für eine bessere Rechtsstellung der Tiere zu entscheiden, welche in der Verfassung festlegen wollen, dass Tiere keine Sachen sind, und welche entsprechende gesetzliche Anpassungen fordern. Diesen Initiativen steht auf Gesetzesebene eine Vorlage ohne Verfassungsänderung, aber mit dem gleichen Ziel gegenüber.

Die Initiativen sind eine Folge der unsäglichen und unverständlichen Ablehnung einer entsprechenden Vorlage im Jahre 1999 durch unseren Rat. Eine Verfassungsinitiative war damals die einzig mögliche sofortige Antwort auf diesen Entscheid. Ich habe mich denn auch persönlich für die Initiative "für eine bessere Rechtsstellung der Tiere" engagiert. Nachdem wir nun aber direkt eine entsprechende Gesetzesänderung auf dem Tisch haben, ist für mich klar, dass dies der richtige Weg ist. Eine Verfassungsänderung ist nicht nötig; die angestrebte Korrektur gehört auf die Gesetzesstufe, wo sie zudem auch differenzierter und schneller realisiert werden kann. Diese Gesetzesrevision ist aber zwingend und muss jetzt wirklich sofort erfolgen, sonst müsste doch der Weg der Verfassungsänderung beschritten werden. Erfolgt aber die Gesetzesrevision, soll - das kann ich Ihnen bereits ankündigen - die Initiative "für eine bessere Rechtsstellung der Tiere" zurückgezogen werden.

Es ist doch unhaltbar, dass Tiere nach der heute gültigen schweizerischen Gesetzgebung nach wie vor als Sachen gelten. Oder anders gesagt: Ein Tier ist nicht mehr wert als ein Kugelschreiber oder ein Stuhl. Wird es "beschädigt", so werden von der Haftpflichtversicherung für die "Reparatur" maximal die Anschaffungskosten übernommen. Einschlägige Erfahrungen mit dem Auto haben viele gemacht. Dass aber heute auch das Tier auf der gleichen Stufe steht und dass jemand, der ein Tier verletzt, sich nur wegen Sachbeschädigung strafbar macht, wissen und glauben viele nicht.

Betrachtet man die geschichtliche Entwicklung, so ist diese Regelung zwar durchaus verständlich. Unsere diesbezüglichen Rechtsbestimmungen stammen aus dem Jahre 1907. Insbesondere in den Städten gab es keine Haustiere im heutigen Umfang. Die gefühlsmässige Verbindung zwischen Mensch und Tier war wohl da, aber kaum öffentlich diskutiertes Thema.

Im praktischen Umgang mit Tieren hat sich dies schon seit längerer Zeit geändert. Gerade auch die Kreise, die berufsmässig mit Tieren umgehen, wie etwa unser Bauernstand, sind sich bewusst, dass eine gute Behandlung der Tiere auch für ihr Gedeihen und damit für ihre Leistung zentral ist. Auch Tiere verdienen gebührende Achtung.

Dass sich diese Einstellung gegenüber den Tieren heute glücklicherweise auch für die Haustiere bei einer grossen Mehrheit unserer Bevölkerung geändert hat, muss sich nun aber dringend auch in der rechtlichen Stellung der Tiere [PAGE 1257] widerspiegeln. Es geht dabei nicht darum, dass man die Tiere vermenschlicht oder gar den Menschen gleichstellt. Aber das Tier soll und muss als lebendes und fühlendes Wesen, als Mitgeschöpf anerkannt werden. Seine Eigenarten sind im Recht zu berücksichtigen. So sollen, um noch einmal auf das erwähnte Beispiel zurückzukommen, bei einer Verletzung eben auch die Heilungskosten als Schaden geltend gemacht werden können.

Der Ständerat hat dieser nötigen und dringenden Gesetzesänderung bereits zugestimmt. Ich hoffe, dass auch der Nationalrat dieses Mal den Mut und die Einsicht zum richtigen Entscheid finden und dem gewandelten Volksempfinden gegenüber Tieren Rechnung tragen wird, denn es ist einfach klar: Ein Tier ist keine Sache - Punkt.