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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-06-19

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-06-19

Wortprotokoll

Wir haben bei diesem Gesetz noch fünf Differenzen zwischen Ihrem Rat und dem Ständerat zu bereinigen. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, bei den fünf Differenzen der Kommissionsmehrheit zu folgen - mit Ausnahme von Artikel 7a Absatz 1 Buchstabe bter. Hier bitten wir Sie, die Einzelanträge Müller-Altermatt und Girod zu unterstützen.

Ich gehe kurz die verschiedenen Differenzen durch:

Bei Artikel 4 geht es um die kantonalen Jagdprüfungen. Ich bitte Sie, hier die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen, das heisst eigentlich, an Ihrem Entscheid festzuhalten und damit auch dem Bundesrat zu folgen. Ich möchte Sie nochmals daran erinnern, dass die klare Mehrheit der Kantone die gegenseitige Anerkennung unterstützt. Auch die eigentlichen Kundinnen und Kunden dieses Gesetzes, also die Jägerinnen und Jäger, unterstützen die Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung der kantonalen Jagdprüfungen.

Vorhin wurde wieder die Frage zum Jagdregalrecht der Kantone erwähnt. Ich möchte es gerne hier noch einmal sagen: Der neue Artikel 4 tangiert das Jagdregalrecht der Kantone nicht - einfach damit das nochmals klargestellt ist. Dazu gibt es auch ein Rechtsgutachten von Herrn Professor Marti, und es gibt einen entsprechenden Bericht des Bundesamtes für Umwelt und des Bundesamtes für Justiz.

Herr Nationalrat Ruppen hat gesagt, es bestehe hier kein Handlungsbedarf. Den Handlungsbedarf haben Sie ausgelöst; Sie haben den Bundesrat beauftragt, die gegenseitige Anerkennung vorzubereiten. Jetzt liegt sie vor, und ich bitte Sie, das so zu unterstützen.

Ich komme zu Artikel 7a Absatz 1 Buchstabe bter: Hier bitte ich Sie, die beiden Einzelanträge Girod und Müller-Altermatt zu unterstützen. Der Ständerat ist hier auch auf seinen Entscheid zurückgekommen. Ihre Kommission hat sich dafür entschieden, am ursprünglichen Entscheid Ihres Rates festzuhalten, wonach der Bestand der Biber regulierbar werden soll. Ich möchte Ihnen empfehlen, die Strategie "Vergütung von Präventionsmassnahmen und Schäden durch die öffentliche Hand", wie das der Ständerat vorschlägt, zu unterstützen und auch hier die Differenz zum Ständerat zu beseitigen.

Etwas möchte ich allerdings noch sagen: Wenn es dann darum geht, die Mittel für diese Präventionsmassnahmen und Schäden zu sprechen, die durch die öffentliche Hand vergütet werden sollen, dann werde ich Sie daran erinnern müssen, dass Sie hier auch gesagt haben, dass die öffentliche Hand hier finanzielle Beiträge leisten solle. Das müssen Sie dann natürlich genehmigen; wenn Sie heute A sagen, müssen Sie dann auch B sagen. Ich denke aber, dass die Frage des Bibers schon sehr heftig diskutiert wurde, und ich glaube, es lohnt sich, bei diesem Gesetz immer wieder zu überlegen, wo allenfalls die Grenzen sind. Die Volksabstimmung scheint bereits beschlossen zu sein - dazu hat der Bundesrat nichts zu sagen -, aber ich glaube, es lohnt sich, diese Fragen etwas im Auge zu behalten.

Bei Artikel 7a Absatz 2 Buchstabe c kann sich der Bundesrat der Kommissionsmehrheit anschliessen. Ich muss Ihnen aber sagen, dass wir auch mit dem Antrag der Minderheit bestens leben können. Denn eigentlich ist das, was Sie hier zusätzlich hineingeschrieben haben, nicht nötig. Aber es schadet auch nichts.

Bei Artikel 11 Absatz 5 bitte ich Sie, die Mehrheit der Kommission zu unterstützen. Das heisst, dass der Wolf in Schutzgebieten nicht zum Abschuss freigegeben werden darf. Denken Sie auch hier daran: Wenn Sie dann der Bevölkerung erklären müssen, dass wir Jagdbanngebiete haben - in Zukunft sollen sie Wildtierschutzgebiete heissen - und dass man in diesen Gebieten die Wölfe trotzdem schiessen kann, dann dünkt mich das etwas schwierig zu sein, denn das ist ja schon wortmässig ein Widerspruch in sich. Die Wildtierschutzgebiete sind dafür da, dass geschützte Arten in ihnen Zuflucht finden. Dafür macht man diese Wildtierschutzgebiete. Bei den Steinböcken kann man historische Gründe mit der speziellen Geschichte der Wiederansiedlung anführen. Aber die Möglichkeit zu schaffen, dass in den Schutzgebieten auch Wölfe zum Abschuss freigegeben werden können, ist nicht nötig, weil das Streifgebiet eines Wolfes immer wesentlich grösser ist als ein Schutzgebiet.

Ich möchte hier nochmals die Zahlen etwas klarstellen, weil wir heute verschiedene Zahlen gehört haben: Im Wallis macht das eidgenössische Jagdbanngebiet - und wir sprechen hier nur von den eidgenössischen Jagdbanngebieten - gerade mal 8 Prozent aus. Das grösste Jagdbanngebiet, das wir haben, ist im Kanton Glarus. Es ist 100 Quadratkilometer gross. Wenn Sie aber wissen, dass das Revier eines Wolfsrudels 250 Quadratkilometer beträgt, dann sehen Sie sehr einfach, dass man diese Tiere, wenn es dann nötig ist, auch ausserhalb des Wildtierschutzgebietes abschiessen kann. Da bitte ich Sie ebenfalls, die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.

Auch bei Artikel 13 Absatz 4 empfehle ich Ihnen, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Es ist klar, der Bundesrat wird aufgrund dieses Gesetzes auf Verordnungsebene die geschützten Tierarten erfassen, bei denen sich der Bund an der Vergütung der durch diese Tiere verursachten Schäden beteiligen kann. Es wird eine Vernehmlassung geben; wir kennen das Prozedere. Selbstverständlich sollen hier die Kantone vor der Eröffnung der Vernehmlassung angehört werden. Denn sie sind auch finanziell direkt betroffen, indem sie z.[NB]B. bei den Biberschäden 50 Prozent übernehmen müssen. Dass Sie aber jetzt sagen, die betroffenen Kreise seien auch noch anzuhören, ist ein bisschen speziell. Denn wenn Sie in Zukunft in Bezug auf eine Verordnung nicht schreiben, dass die betroffenen Kreise anzuhören seien, sind Sie dann der Meinung, dass sie nicht anzuhören sind? Wenn Sie solche Dinge ins Gesetz schreiben, die eigentlich selbstverständlich sind, dann stellt sich sofort die Frage: Ist dort, wo Sie das Selbstverständliche nicht mehr ins Gesetz schreiben, dieses gar nicht mehr die Ausgangslage? Ich würde sagen, dass Sie da mehr Verwirrung als Klarheit schaffen. Aber wir würden auch das überleben.

Zusammengefasst: Bitte unterstützen Sie die Kommissionsmehrheit bzw. die Kommission in allen Fällen, ausser bei den Einzelanträgen Müller-Altermatt und Girod zu Artikel 7a Absatz 1 Buchstabe bter: Hier unterstützt der Bundesrat die beiden Einzelanträge.