Fournier Jean-René · Ständerat · 2019-06-19
Fournier Jean-René · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2019-06-19
Wortprotokoll
Angenommen - Adopté
[VS]
Art. 700a [GZ]
Antrag der Minderheit [GZ]
(Minder, Levrat, Seydoux)[GZ]
Titel [GZ]
4a. Dienstleistungen von Stimmrechtsberatern
Abs. 1 [GZ]
Hat die Gesellschaft oder eine Gesellschaft des gleichen Konzerns Dienstleistungen von Stimmrechtsberatern bezogen, so gibt der Verwaltungsrat dies in der Einberufung bekannt, wenn:
1.[NB]die Stimmrechtsberater aufgrund der Dienstleistungen in einen Interessenkonflikt geraten können, sich tatsächlich oder dem Anschein nach in einem Interessenkonflikt befinden; oder
2.[NB]der Verwaltungsrat sich bei seinen Anträgen an die Generalversammlung in einem Interessenkonflikt befindet.
Abs. 2 [GZ]
Ein Interessenkonflikt wird vermutet, wenn die Stimmrechtsberater im gleichen Zusammenhang wie die Dienstleistungen für die Gesellschaft auch die Aktionäre informieren oder beraten.
Abs. 3 [GZ]
In der Einberufung sind bekanntzugeben:
1.[NB]Firma und Sitz der Stimmrechtsberater, welche die Dienstleistungen erbracht haben;
2.[NB]Beschreibung der Gegenstände, auf die sich die Dienstleistungen bezogen haben.
Abs. 4 [GZ]
Stimmrechtsberater sind Unternehmen, die Aktionäre mit Bezug auf die Ausübung ihrer Stimmrechte an Generalversammlungen gewerbsmässig informieren oder beraten. Unternehmen, die vom Stimmrechtsberater kontrolliert werden oder die ihn kontrollieren, gelten ebenfalls als Stimmrechtsberater. Nicht als Information oder Beratung gilt die Zurverfügungstellung elektronischer Informations- oder Abstimmungsplattformen für Aktionäre.