AB 248074
Ruppen Franz · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-19
Wortprotokoll
Ich spreche hier für die SVP-Fraktion. Die SVP-Fraktion unterstützt bei Artikel 4 die Minderheit Ruppen. Gemäss Bundesverfassung liegt es in der Kompetenz der Kantone, das Jagdregal uneingeschränkt und konfliktfrei aufrechtzuerhalten. Ein Entscheid, die Kantone zu zwingen, die Jagdprüfungen gesamtschweizerisch anzuerkennen, würde in dieses Jagdregal eingreifen. Bei einer gegenseitigen Anerkennung der kantonalen Jagdprüfungen besteht ein Ungleichgewicht zwischen Patentkantonen und Revierkantonen. Es besteht nämlich kein Gegenrecht, weil Revierpächter ohne Auflagen in Patentjagdgebieten jagen dürfen, dies aber im umgekehrten Fall nicht möglich ist, also Patentjäger nicht in Revierkantonen jagen dürfen, weil die Revierpächterzahl begrenzt ist.
Die Befürworter der gesamtschweizerischen Anerkennung räumen immer wieder ein, dass die Kantone die Zusatzbedingungen für das Lösen eines Jagdpatentes nach wie vor selber festlegen könnten. Die Patentkantone wären jedoch nicht in der Lage, über sachlich oder rechtlich nicht gerechtfertigte Zusatzbedingungen den Druck auf die Jagd einzudämmen. Also schon eine Zusatzbedingung wie die Anhebung des Patentpreises für auswärtige Jäger oder die Begrenzung der Anzahl Jäger aufgrund der Wohnansässigkeit würden einer juristischen Anfechtung bzw. Überprüfung wohl nicht standhalten. Bei den Revierkantonen ist aber genau dies aufgrund ihrer Gesetzgebung ohne Weiteres möglich.
Bei Artikel 7a Absatz 1 Litera bter unterstützen wir die Kommission. Hier geht es um die Möglichkeit der Bestandesregulierung des Bibers. Der Biber hat sich dank seinem Schutzstatus und den vorhandenen Lebensräumen in weiten Teilen der Schweiz schnell und flächendeckend ausgebreitet. Der Biber hat auch suboptimale Lebensräume besetzt, und er kann dabei sehr schnell enorm hohe Schäden, insbesondere an Infrastrukturanlagen, verursachen. Deshalb muss eine wirksame Bestandesregulierung hier möglich sein.
Bei Artikel 7a Absatz 2 Litera c unterstützen wir die Mehrheit. In verschiedenen Regionen der Schweiz haben die Bestände von geschützten, schadenstiftenden Tieren stark zugenommen. Als Folge dieser hohen Populationen haben gewisse Wildbestände in vielen betroffenen Gebieten massiv abgenommen. Das Vorkommen von geschützten Wildarten wird nicht infrage gestellt. Es geht hier um ein dem Lebensraum und den Beutetieren angepasstes Management. Dabei kann bei gravierenden Rückgängen der Beutetiere eine verantwortungsvolle Planung und streng kontrollierte Ausführung einer Regulierung der Bestände zielführend sein. Mit diesem Artikel wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Bund und Kantone, wenn nötig, Massnahmen gegen überhöhte Bestände von geschützten Arten ergreifen können. [PAGE 1201]
Bei Artikel 11 Absatz 5 unterstützen wir die Minderheit. Falls in Jagdbanngebieten kein Einzelabschuss und keine Regulation geschützter Tiere möglich sind, kann sich ein schadenstiftender Wolf ständig dem Abschuss entziehen. Die Schäden nehmen ständig zu, insbesondere dort, wo sich ein solches Schutzgebiet im Schaden- und Abschussperimeter befindet. Auch eine regelmässige und wirksame Regulation wird so infrage gestellt, wenn sich ein oder mehrere eidgenössische Schutzgebiete im Streifgebiet eines Wolfsrudels befinden. In Kantonen mit grossflächigen Schutzgebieten ist also eine wirkungsvolle Regulierung nicht möglich. Wenn der Wolf in diesen Jagdbanngebieten nicht jagdbar ist - unter den üblichen Voraussetzungen natürlich -, dann zieht sich der Wolf in diese Banngebiete zurück, kann sich dort vermehren und greift das Wild an. Um zu verhindern, dass von Jagdbanngebieten solche Gefahren ausgehen, ersuche ich Sie, hier die Minderheit zu unterstützen.
Bei Artikel 13 Absatz 4 schliesslich unterstützen wir die Minderheit, das heisst, wir halten am Entscheid des Nationalrates fest.