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Ritter Markus · Nationalrat · 2019-06-19

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2019-06-19

Wortprotokoll

Heute Morgen hat sich die Einigungskonferenz der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben von National- und Ständerat mit der letzten verbleibenden Differenz in diesem Geschäft auseinandergesetzt. Die Einigungskonferenz ist dem Beschluss des Nationalrates gefolgt. Dies bedeutet, dass in Artikel 9 der Übergangsbestimmungen der klärende Satz aufgenommen wird, dass die nichtigen Aktien durch eigene Aktien ersetzt werden. Massgebend für den deutlichen Entscheid der Einigungskonferenz waren die zusätzlichen Erläuterungen des Bundesrates und der Verwaltung. Diese Erläuterungen und eine vorgelegte Notiz werden in einem Leitfaden zum Vorgehen für die Betroffenen, die ihre Inhaberaktien in Namenaktien umwandeln müssen, vom Bundesrat publiziert.

Der Einigungskonferenz ist es aber wichtig, Folgendes festzuhalten: Bei diesem Vorgang der Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien sollen keine direkten Steuern für die Betroffenen anfallen. Dies betrifft sowohl [PAGE 1209] Verrechnungssteuern als auch Emissionsabgaben. Ebenfalls sollen keine Registergebühren fällig werden.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen; der Entscheid fiel mit 18 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen.