Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-06-19
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-06-19
Wortprotokoll
Ich kann es kurz machen: Ich möchte Sie bitten, dem Einzelantrag Schmid Martin zu folgen. Es geht hier um die Frage, wann bei einer Überschuldung die Benachrichtigung an das Gericht unterbleiben kann - Herr Ständerat Ettlin hat das als Spezialist auch ausgeführt. In der nationalrätlichen Version wird festgehalten, dass die Benachrichtigung im Fall des Rangrücktritts nur unterbleiben kann, wenn die Aussicht besteht, dass die Gesellschaft saniert werden kann. In der Tat würde dieses zusätzliche Erfordernis wohl dazu führen, dass der Rangrücktritt keine Wirkung entfalten würde. In Ziffer 2 hat die bundesrätliche Version doch den Vorteil der zeitlichen Genauigkeit mit den 90 Tagen, die festgeschrieben werden.
Ich möchte Sie deshalb bitten, hier dem Einzelantrag Schmid Martin zu folgen und damit auch an der bundesrätlichen Version festzuhalten.