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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-06-19

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-06-19

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, hier der Minderheit Hefti zu folgen und die Bestimmung, wonach die Vergütungen zum Marktwert auszuweisen sind, zu streichen. In der Praxis scheint die Bewertung der Vergütungen anhand der Marktwerte der Grundsatz zu sein. Das zeigen auch die Kommentare, die zur VegüV vorhanden sind. Der Bundesrat sah deshalb keinen dringenden Anlass, im Gesetzestext diesen Sachverhalt expressis verbis festzuhalten. Ob eine entsprechende Bestimmung ins Gesetz aufgenommen wird oder nicht, hat somit kaum Auswirkungen. Die Gesellschaften verfügen so oder so weiterhin über einen ausreichenden Spielraum bei der Bewertung der verschiedenen Arten von Vergütungen.

Im Sinne einer VegüV-nahen Umsetzung der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" empfiehlt der Bundesrat allerdings aus politischen Gründen, so nahe wie möglich beim Wortlaut der VegüV zu bleiben und nicht ohne Not neue Bestimmungen aufzunehmen. Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit Hefti zu folgen. [PAGE 516]

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