Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2019-06-19
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-06-19
Wortprotokoll
Nachdem der Kanton Appenzell Innerrhoden seiner Zeit wieder [PAGE 1206] einmal voraus ist, seine Deputation für den Ständerat bereits bestimmt hat und Herr Fässler sich in den Ständerat verabschiedet hat, müssen Sie mit mir als Kommissionsberichterstatter für diese Differenzbereinigungsrunde vorliebnehmen.
Wir haben in dieser Runde noch fünf Differenzen zu beraten:
Zuerst zu Artikel 4: Dort geht es um die Anerkennung der Jagdprüfungen respektive der Jagdberechtigungen. Der Bundesrat hat in seinem Entwurf beantragt, dass die kantonalen Jagdprüfungen - nur die Prüfungen - per Gesetz von den Kantonen gegenseitig anerkannt werden. Er ist damit einem Anliegen aus breiten Jagdkreisen gefolgt.
Der Ständerat wollte, ganz seiner Aufgabe als Kantonskammer folgend, diese kantonale Hoheit nicht preisgeben. Er will beim alten System bleiben. Dieses System will auch die Minderheit Ruppen, weil sie eine Art "Jagdtourismus" in die Berg- und somit Patentkantone befürchtet.
Die Mehrheit - in Ihrer Kommission fiel der Entscheid mit 13 zu 11 Stimmen - hält daran fest, dass die Jagdprüfungen zu harmonisieren und gegenseitig zu anerkennen sind. By the way: Harmonisiert sind sie eigentlich schon. Sie basieren auf einem einheitlichen Lehrmittel. Ebenso macht die Mehrheit geltend, dass der befürchtete Zustrom von Jägern aus dem Unterland nicht eintreffen werde. Sonst wäre dies aufgrund der Gästeberechtigungen schon längst geschehen. Erfahrungen z. B. aus dem Kanton Bern, der ein Patentkanton ist und sich über alle biogeografischen Regionen erstreckt, zeigen auch, dass dieser Tourismus nicht einsetzt.
Artikel 7a Absatz 1 Buchstabe bter betrifft die Frage der Biber. Die Entscheidfindung in dieser Frage war vor allem taktisch geprägt; daraus muss man keinen Hehl machen. Artikel 7a beschreibt die Regulierung geschützter Arten. Während eine solche für den Steinbock längst vorgesehen ist, hat der Ständerat bei der Erstberatung den Wolf, den Luchs und den Biber ebenfalls auf diese Regulierungsliste gesetzt. Während der Luchs in der Differenzbereinigung dann wieder von der Liste kam, blieb der Biber drauf. Man bekam im Zuge der Referendumsdrohungen dann aber kalte Füsse und hat den Artikel mit Zustimmung beider Kommissionen wieder geöffnet.
Ihre Kommission beantragt Ihnen nun aber, den Biber doch auf der Liste zu belassen - dieser Entscheid fiel mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Nun wäre es logisch gewesen, auf der Fahne eine Minderheit der Linken zu finden, welche den Biber von der Liste streichen will. Dem ist nicht so. Das war möglicherweise den taktischen Manövern geschuldet, möglicherweise war es auch einfach ein Versäumnis. Ich habe mir dann erlaubt, einen Einzelantrag zu stellen - obwohl ich ein frischgebackener Kommissionssprecher bin -, damit man mit offenem Visier über den Biber entscheiden kann. Herr Girod hat dann ein Einsehen gehabt und ebenfalls einen Einzelantrag eingereicht, welcher diejenigen Kreise repräsentiert, die den Biber schonen wollen. Herr Girod hat vorhin mehrfach von der regionalen Ausrottung gesprochen. Ich muss Herrn Girod da widersprechen und auf Absatz 2 dieses Artikels verweisen, in dem klar steht, dass eine Regulierung nur dann stattfinden darf, wenn der Bestand nicht gefährdet wird. Das, was Herr Girod als regionale Ausrottung bezeichnet, dürfte also gesetzeswidrig sein. Im Namen der Mehrheit der Kommission empfehle ich Ihnen, den Biber auf der Liste der regulierbaren geschützten Arten zu belassen.
Artikel 7a Absatz 2 Buchstabe c behandelt die Frage, welche Umstände dazu führen können, damit eine solche Regulierung möglich wird. Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 10 Stimmen, die "Erhaltung regional angemessener Wildbestände" als solchen Umstand festzuschreiben.
Artikel 11 Absatz 5 behandelt die eidgenössischen Jagdbanngebiete und die Frage, ob in solchen Gebieten im Bedarfsfall Wölfe abgeschossen werden dürfen. Der Ständerat und die Minderheit Zuberbühler wollen dies zulassen. Sie befürchten, dass die Jagdbanngebiete andernfalls quasi als Wolfsschutz fungieren würden und die Regulation der Wölfe verunmöglicht würde. Im Namen der Mehrheit von 14 zu 9 Stimmen bitte ich Sie, den Wolfsabschuss in den eidgenössischen Jagdbanngebieten nicht zuzulassen. Wir haben es mehrfach gehört: Das Streifgebiet eines Wolfsrudels ist mehr als doppelt so gross wie das grösste eidgenössische Jagdbanngebiet. Man kann also auch ausserhalb der Jagdbanngebiete in jedes Wolfsrudel eingreifen. Und sollte sich ein Rudel dann tatsächlich, wie von Herrn Ruppen befürchtet, in das Jagdbanngebiet zurückziehen, dann wäre das ja eben genau gut. Das wäre ja dann der Beweis, dass die Regulation möglich ist, dass die Rudel ihren Platz finden, und zwar den, den die Menschen ihm zugedacht haben.
Dann ist vorhin noch eine Diskussion über die Nutztiere in den Jagdbanngebieten aufgepoppt: Ja, es gibt Schafe in den Jagdbanngebieten; diese sind aber in der Regel geschützt. Es gibt keine Konflikte. Wären die Wölfe dort, dann wären sie am richtigen Ort.
Letztlich bleibt Artikel 13 Absatz 4, der die Frage nach den Abgeltungen für Schäden durch geschützte Tierarten behandelt respektive genauer die Frage, wen der Bundesrat anhören muss, um die Voraussetzungen für Abgeltungen festzulegen. Die Mehrheit schliesst sich dem Ständerat an und will lediglich die Kantone und nicht noch "betroffene Kreise" einschliessen. Dies entspricht der Usanz und ist staatspolitisch korrekt. Ansprechpartner des Bundes sind die Kantone, welche natürlich frei sind, die in ihrem Zuständigkeitsbereich vorhandenen involvierten Kreise anzuhören, was der Bundesrat selbstverständlich in seinem Zuständigkeitsbereich heute auch macht. Dafür braucht es keine spezielle Regelung. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen, welche durch Stichentscheid des Präsidenten zustande kam.