Schmid Martin · Ständerat · 2019-06-19
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-19
Wortprotokoll
Inhaltlich hat Kollege Rieder auch die Position der Mehrheit sehr gut dargelegt. Wir haben Verständnis für das Problem der Proxy Advisors, weil sie auf die Gesellschaften, auf das Abstimmungsverhalten der Aktionäre Einfluss nehmen. Gleichzeitig befinden sie sich in einem Interessenkonflikt, dass sie zuerst ein Thema anprangern, um dann mit dem gleichen angeprangerten Thema in einem späteren Zeitpunkt quasi noch das Geschäft zu machen. Ich glaube, das ist extrem stossend, da darf kein Konflikt bestehen.
Ich bin aber klar der Meinung, dass das nicht ins Aktienrecht gehört, denn das ist nicht ein Problem der Aktiengesellschaft: Das ist ein Problem, das durch ein Thema, das weit ausserhalb der Gesellschaftssphäre liegt, verursacht wird. Die Regelung gehört deshalb nicht ins Aktienrecht.
Kollege Minder hat zu Recht mehrmals die Börse erwähnt. Ein Thema im Bereich dieser unabhängigen Stimmrechtsberater gehört meines Erachtens ins Finanzmarktinfrastrukturgesetz (Finfrag), weil wir dort ein Problem mit dem Thema der Meldeschwellen haben. Ich glaube, wir dürfen, wie jetzt gesagt wurde, durchaus auch die internationalen Entwicklungen in diese Überlegungen einbeziehen. Es hat sich aber gezeigt, dass jede staatliche Regulierung eigentlich weniger effizient war als die Marktregulierung. Ich glaube, es liegt an uns, dieses Thema anzugehen und aufzuzeigen, dass bei grossen schweizerischen Börsengesellschaften solche Probleme bestehen; sie wurden ja auch in den Medien publiziert. Aus meiner Sicht ist das richtig, aber es wäre meines Erachtens falsch, hier im Aktienrecht dazu eine Regelung zu treffen. Ich möchte nochmals den Hinweis machen, dass wir hier bei einem Thema sind, das eigentlich bei den börsenrelevanten Gesellschaften angegangen werden müsste und nicht grundsätzlich im Aktienrecht.
Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen, hier der Mehrheit zu folgen. Wenn es dann international eine gute Lösung gibt, dann sollte man diese meines Erachtens ins Finfrag aufnehmen. Das hat aber aus meiner Sicht nichts mit dem Aktienrecht zu tun.