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Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · 2019-06-19

Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · CVP-Fraktion · 2019-06-19

Wortprotokoll

Wir leben in einer turbulenten Zeit. Die geopolitischen Risiken für die Weltwirtschaft nehmen zu. Für ein derart vernetztes Land wie die Schweiz ist eine solche Entwicklung eine Herausforderung. Das Verhältnis zu unserem wichtigsten Handelspartner, der EU, ist am Wackeln. Der Zugang zum europäischen Binnenmarkt ist nicht mehr garantiert. Um unserer Exportwirtschaft aber möglichst breite Absatzmärkte zu sichern, brauchen wir Freihandelsabkommen wie eben jenes zwischen den Efta-Staaten und der Türkei.

Die Türkei ist nicht nur eine beliebte Tourismusregion für Schweizerinnen und Schweizer, sondern auch ein wichtiger Markt für Schweizer Unternehmungen. Diesen Markt gilt es nun mit dieser Vorlage zu stärken. Neu erhalten Schweizer Unternehmen auch gegenüber ihrer EU-Konkurrenz gleich lange Spiesse. Zu erwähnen sind insbesondere die technischen Vorschriften. Neu können Schweizer Produkte nach denselben Regeln auf den türkischen Markt gebracht werden wie jene aus der EU. Dies wird zu einer erheblichen Erleichterung der bereits heute zollfreien Exporte von Industriegütern führen. Zudem geht das Abkommen beispielsweise beim Schutz des geistigen Eigentums oder bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen gar über die gegenwärtigen WTO-Bestimmungen hinaus. Das ist für ein innovatives Land wie die Schweiz wichtig.

Wir stehen nun vor einer Modernisierung des im Jahr 1992 in Kraft getretenen Abkommens. Die Modernisierung bringt das Abkommen auf einen modernen Stand. Und mit dem bilateralen Landwirtschaftsabkommen wird der Zugang von Schweizer Landwirtschaftsprodukten zum türkischen Markt verbessert. Das freut doch die Schweizer Bauern.

Ich will nicht auf Details dieser Abkommen eingehen. Sie entsprechen den neueren Abkommen der Schweiz. Eingehen möchte ich aber auf die Einwände derjenigen Kollegen, welche das Freihandelsabkommen zurückweisen wollen, bis sich die menschenrechtliche Lage in der Türkei verbessert hat. Es ist nicht schönzureden, dass die Menschenrechtssituation und die Einhaltung der fundamentalen Rechtsstaatlichkeitsregeln in der Türkei besorgniserregend sind. Der Bundesrat steht diesbezüglich mit der türkischen Regierung in einem kritisch-konstruktiven Dialog. Ein Dialog kann aber nicht nur durch Diplomatie, sondern vor allem auch durch eine gute wirtschaftliche Zusammenarbeit erreicht werden. Gute Wirtschaftsbeziehungen vertiefen Kontakte zwischen zwei Ländern und machen es auch möglich, unsere Wertvorstellungen zu transportieren.

Dank der Modernisierung des Abkommens wird nun nämlich ein Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung im Freihandelsabkommen mit der Türkei verankert. Ausserdem enthält es Verweise auf internationale Instrumente zum Schutz der Menschenrechte sowie auf die Grundsätze einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Genau die Aufnahme solcher Bestimmungen bildet die Grundlage, um in Zukunft mit den türkischen Behörden im Rahmen der Treffen des Gemischten Ausschusses auch handelsrelevante Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsfragen zu besprechen.

Das aktuelle Abkommen aber enthält eben diese notwendigen Anknüpfungspunkte nicht. Das Abkommen mitsamt den entsprechenden Bestimmungen heute nicht zu genehmigen ist kontraproduktiv und verbessert die Menschenrechtslage in der Türkei nicht. Wir müssen uns vielmehr dafür einsetzen, dass die Auseinandersetzung mit den Menschenrechten in den verschiedenen Foren fortgesetzt wird. Statt hier reine Symbolpolitik zu betreiben, ist es zielführender, wenn diese Auseinandersetzung in Zusammenarbeit mit dem Europarat [PAGE 1220] oder auch dem Uno-Menschenrechtsrat hier konsequent weitergeführt wird.

In diesem Sinne empfiehlt Ihnen die CVP-Fraktion die Zustimmung zu den beiden Abkommen. Sie empfiehlt Ihnen auch, sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen.

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