Graber Konrad · Ständerat · 2019-06-19
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-06-19
Wortprotokoll
Der Fachkräftemangel ist ein Thema in der Wirtschaft. Bezogen auf Kaderstellen - da zähle ich Mitglieder der Geschäftsleitung und auch potenzielle Verwaltungsratsmitglieder dazu - ist die Grundmenge kleiner geworden, und sie wird durch politische Entscheide noch kleiner. Einer dieser politischen Entscheide ist sicher die Masseneinwanderungs-Initiative. Auch wenn wir sie nicht direkt umgesetzt haben, gibt es doch einen Druck, sodass man heute Schwierigkeiten hat, ausländische Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte zu rekrutieren, weil man nicht weiss, was das in Zukunft dann hier bedeutet. Dasselbe gilt vor allem für das Thema der Geschäftsleitung. Das sind politische Entscheide, die so getroffen wurden und die auch Auswirkungen auf die heutige Situation haben. Das spielt ins Umfeld hinein. Man könnte auch die Altersvorsorge 2020 nehmen, die abgelehnt wurde. Das führt auch dazu, dass Frauen beispielsweise im Sozialversicherungsbereich schlechtergestellt sind, dass man weniger Teilzeitstellen hat und so weiter und so fort. Das sind alles politische Entscheide, die dazu führen, dass das Umfeld eben nicht so ist, dass dem Fachkräftemangel effektiv begegnet werden kann.
Ich habe eine ähnliche Erfahrung gemacht wie Kollege Jositsch. Er hat sie bei KV Schweiz gemacht, ich bei einer Publikumsgesellschaft, die ich präsidiere, bei der Emmi. Dort hatten wir vor zehn Jahren keine Frau in der Konzernleitung und keine Frau im Verwaltungsrat. Heute sind es in der Konzernleitung 25 Prozent Frauen und im Verwaltungsrat 44 Prozent, und zwar nicht, weil wir explizit Frauen gesucht haben. Vielmehr war die Qualität bei der Rekrutierung dieser Personen entscheidend.
Man könnte sagen, es brauche folglich keine solche Bestimmung, es kläre sich alles selber. Oder man könnte sagen, dass das, was beispielsweise bei KV Schweiz oder bei uns geschehen ist, auch bei anderen möglich sein sollte. Wenn es sich jetzt um eine dogmatische Hürde, um eine knallharte Legiferierung handeln würde, dann würde ich die Bedenken allenfalls noch verstehen. Aber schauen Sie: Ich sehe in dieser Gesetzesvorlage vier Schwellen.
Sie müssen erstens einmal sehen, dass wir nicht von einem Anteil von fünfzig-fünfzig sprechen, was aufgrund der Geschlechterverteilung angemessen wäre. Vielmehr sprechen wir von 20 oder 30 Prozent. Wir sind also weit weg von einer [PAGE 527] Vertretung, die die Bevölkerung effektiv repräsentieren würde.
Die zweite Schwelle sind die Übergangsfristen von fünf und zehn Jahren - für den Verwaltungsrat fünf Jahre, für die Geschäftsleitung zehn Jahre. Das ist also eine weitere Schwelle, die dazu führen wird, dass die börsenkotierten Gesellschaften nicht von einem Tag auf den anderen Probleme erhalten.
Es wurde angesprochen: Für börsenkotierte Gesellschaften gibt es eine dritte Schwelle. In Kombination mit Artikel 727 OR sind sie sogar zusätzlich eingeschränkt; sie müssen eine Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Franken, einen Umsatz von 40 Millionen Franken und 250 Mitarbeitende haben und der ordentlichen Revision unterstellt sein.
Die vierte Schwelle, sie wurde angesprochen, ist "comply or explain". Selbst wenn die Gesellschaften die Vorgabe in fünf oder zehn Jahren nicht einhalten könnten, können sie es immer noch mit einer entsprechenden Erklärung rechtfertigen.
Ich denke, wir sollten uns jetzt auch hüten, eine halbe Lösung zu finden. Ich weiss, die Kommission hat sicher den Weg des Kompromisses gesucht und gesagt, für den Verwaltungsrat sei es möglicherweise einfacher als für die Geschäftsleitung. Das trifft in der Praxis auch zu. Ich denke, das ist aber durch die Kommission auch aufgenommen worden, indem man für den Verwaltungsrat eine Übergangsfrist von fünf Jahren und für die Geschäftsleitung eine von zehn Jahren eingeführt hat. Damit wird der zusätzlichen Schwierigkeit bei der Rekrutierung auch Rechnung getragen.
Ich sehe es auch als problematisches Zeichen, wenn wir sagen, dass wir das beim Verwaltungsrat einführen, aber bei der Geschäftsleitung nicht. Damit könnte man auch zum Ausdruck bringen, dass man für den Verwaltungsrat, der sich ja strategisch bewegen sollte, Frauen kriegt, da es nur Frauen gibt, die strategisch denken, aber dort, wo es dann um die eigentliche Arbeit geht, wo man operativ arbeiten sollte, dort brauche man die Frauen nicht, dort gehe es auch ohne Frauen. Ich denke, das ist eine problematische Aussage, und das war sicher nicht die Absicht der Kommission.
Ich denke, wir sollten hier nicht nur einen halben Schritt machen. Vor fünfzig Jahren war die erste Mondlandung, und Neil Armstrong hat damals gesagt: "Dies ist ein kleiner Schritt für einen Menschen, aber ein riesiger Sprung für die Menschheit." Das ist es hier bestimmt nicht, bestimmt nicht! Es ist ein kleiner Schritt, aber ein fälliger Schritt, den wir hier unternehmen.
Ich bitte Sie, keinen halben Schritt zu gehen und deshalb der Minderheit Seydoux zuzustimmen.