Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-06-19
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-06-19
Wortprotokoll
Die Minderheit Minder möchte ein Verbot der prospektiven Abstimmungen über variable Vergütungen einführen. Im bundesrätlichen Vorentwurf, das haben Sie zu Recht erwähnt, war ein solches Verbot auch noch enthalten. In der Vernehmlassung ist dies aber auf Ablehnung gestossen, und zwar aus folgenden Gründen - Sie haben das jetzt zum Teil selber in Ihrer Begründung erwähnt -: Zum einen wurde die Planungsunsicherheit moniert. Man hat gesagt, das sei ein Wettbewerbsnachteil für die Schweizer Unternehmen bei der Rekrutierung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten auf dem globalen Arbeitsmarkt. Zudem würde ein entsprechendes Verbot bei vielen Gesellschaften erneut zu wesentlichen Änderungen der Statuten führen. Hier sind wir wieder bei der VegüV-nahen Umsetzung; man möchte so weit wie möglich beim heutigen Recht bleiben. Schliesslich würde die Freiheit der Aktionärinnen und Aktionäre, selber zu entscheiden, welcher Abstimmungsmechanismus ihnen als der geeignetste für ihre Gesellschaft erscheint, unnötig eingeschränkt. Der Bundesrat hat sich diesen Argumenten angeschlossen und deshalb im Entwurf auf das Verbot prospektiver Abstimmungen verzichtet.
Dennoch sollte die Mitsprache der Aktionärinnen und Aktionäre genügend berücksichtigt werden. Der Bundesrat sieht hier einen Ersatz vor. Gesellschaften, die im Voraus über variable Vergütungen abstimmen, müssen den Aktionärinnen und Aktionären den Vergütungsbericht zur nachträglichen, konsultativ wirkenden Abstimmung vorlegen. Dies entspricht der Best Practice im Umgang mit Boni und wurde auch in der Vernehmlassung verschiedentlich unterstützt. Die Aktionärinnen und Aktionäre einerseits haben damit die Möglichkeit, in der Generalversammlung ihre Meinung zu den Vergütungen zu äussern, ohne gleichzeitig das Verhältnis zum obersten Kader zu strapazieren und ihr Investment einer negativen Entwicklung auszusetzen. Der Verwaltungsrat andererseits wird sich mit den Folgen eines Vergütungsberichtes, der in einer Konsultativabstimmung ein schlechtes Ergebnis erzielt hat oder sogar abgelehnt wurde, auch auseinandersetzen müssen. Das wird ja auch in der Regel publik, es ist auch eine Reputationsfrage. Sie wissen, die Unternehmen schätzen es nicht, wenn zum Beispiel die Vergütungsberichte nur knapp gutgeheissen werden, nicht gutgeheissen werden oder wenn in solchen Konsultativabstimmungen schlechte Ergebnisse erzielt werden.
Im Nationalrat wurde das Verbot der prospektiven Abstimmung über die variablen Vergütungen ebenfalls klar abgelehnt. Im Übrigen haben auch die Anhörungen, die Ihre Kommission Anfang Jahr durchgeführt hat, gezeigt, wie wichtig es ist, hier doch bei der Version von Bundesrat und Nationalrat zu bleiben. Ich bitte Sie, das ebenfalls zu tun. [PAGE 531]