Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-06-19
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-06-19
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Ständerat Levrat möchte mit seiner Minderheit erreichen, dass die Bestimmungen zur Nettobetrachtung bei der Stempelsteuer gestrichen werden. Die entsprechenden Bestimmungen stehen im Zusammenhang mit der Einführung des Kapitalbands. [PAGE 541] Ich habe im Zusammenhang mit dem Kapitalband heute Morgen auf die steuerrechtlichen Folgen hingewiesen, und ich habe auch darauf hingewiesen, dass die Aktienrechtsrevision keine Steuervorlage sein will und auch keine sein kann. Aus diesem Grund hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung bei den steuerrechtlichen Bestimmungen in der Botschaft substanziell nachjustiert, mit dem Ziel, ich habe es gesagt, einer aufkommensneutralen Regelung.
Es wurde insbesondere das sogenannte Nettoprinzip im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden und im Verrechnungssteuergesetz eingeführt. Der bundesrätliche Entwurf verzichtet allerdings auf die Einführung der Nettobetrachtung bei der Stempelsteuer. Ihre Kommission hat daher die Nettobetrachtung auch bei der Emissionsabgabe eingeführt. Das bedeutet, dass die Emissionsabgabe nicht bei jeder Ausgabe von neuen Aktien erhoben wird, sondern erst nach Ablauf des Kapitalbands auf der Nettokapitalerhöhung. Ein weiter gehender Vorschlag, welcher nicht auf das Kapitalband beschränkt gewesen wäre, wurde abgelehnt.
Ich kann Ihnen einfach sagen, was die Überlegungen der Kommission waren: Würde man das Kapitalband ohne die beantragte Nettobetrachtung einführen, wäre voraussichtlich mit gewissen Mehreinnahmen bei der Emissionsabgabe zu rechnen. Um zu verhindern, dass die Unternehmen wegen der Emissionsabgabe auf die Nutzung des Kapitalbands verzichten, beantragt die RK Ihres Rates die Nettobetrachtung. Es soll also verhindert werden, dass das Kapitalband nicht genutzt wird, weil man die Steuerfolgen fürchtet. Diese Massnahme hat aber Mindereinnahmen bei der Emissionsabgabe zur Folge. Ich habe das heute Morgen schon gesagt.
Das Ausmass dieser Mindereinnahmen wird davon abhängen, in welchem Ausmass die Unternehmen das Kapitalband in Anspruch nehmen. Es ist deshalb schwierig, diese Mindereinnahmen genau zu prognostizieren. Die gesamten Einnahmen aus der Emissionsabgabe belaufen sich derzeit auf 200 bis 250 Millionen Franken pro Jahr. Der Vollständigkeit halber muss ich auch sagen, dass die Nettobetrachtung bei der Emissionsabgabe zu einer gewissen steuerlichen Privilegierung von Unternehmen führen könnte, die das Kapitalband nutzen, dies gegenüber anderen Unternehmen, die ihr[NB]Aktienkapital ausserhalb des Kapitalbandes erhöhen. Für den Staat führt die Nettobetrachtung zudem zu einem[NB]Steueraufschub, womit auch ein erhöhtes Ausfallrisiko entsteht.
Mit dem Entscheid, auch bei der Emissionsabgabe die Nettobetrachtung einzuführen, möchte die Mehrheit Ihrer Kommission sicherstellen, dass das Kapitalband nicht wegen steuerrechtlicher Überlegungen unattraktiv bleibt. Wenn Sie diesem Entscheid folgen und den Antrag der Minderheit Levrat ablehnen, müssen Sie sich einfach bewusst sein, dass Sie damit gewisse Mindereinnahmen hinnehmen.