Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-06-19
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-06-19
Wortprotokoll
Die Argumente von Herrn Ständerat Schmid haben sicherlich einiges für sich. Man kann in guten Treuen für beide Varianten argumentieren. Man muss hier aber einfach sehen, dass nach der Annahme der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" vom 3. Mai 2013 der National- und der Ständerat in der Sommersession 2013 beschlossen, die Aktienrechtsrevision an den Bundesrat zurückzuweisen. Der Auftrag des Parlamentes war damals explizit, die Umsetzung des neuen Artikels 95 Absatz 3 der Bundesverfassung in den Entwurf von 2007 zu integrieren. Das Parlament wünschte damals bewusst eine einheitliche Vorlage.
Diese einheitliche Vorlage haben Sie vor sich. Man kann das kritisieren, wie Herr Ständerat Schmid es macht, aber der Bundesrat hat hier diesen Auftrag erfüllt. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass es zu einer inkohärenten Gesetzgebung kommt, dass es Widersprüche gibt. Mir scheint es heute einfach etwas spät zu sein, diese Frage quasi rückwirkend abzuwickeln, auch wenn man die verschiedenen Entscheide sieht - beispielsweise wurden entsprechende Anträge in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, im Nationalrat selbst und in Ihrer Kommission abgelehnt.
Deshalb möchte ich Sie namens des Bundesrates auch bitten, bei der heutigen Fassung zu bleiben und hier, zum heutigen, fortgeschrittenen Zeitpunkt, kein Splitting vorzunehmen.