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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-06-19

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-06-19

Wortprotokoll

Herr Ständerat Müller hat in seiner Berichterstattung darauf hingewiesen: Es geht hier um die Genehmigung der Vereinbarung über die Modalitäten für die Beteiligung der Schweiz an der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, also EU-Lisa. Die Bundesversammlung hat bereits 2016 die Übernahme der EU-Verordnung zur Errichtung der Agentur als Weiterentwicklung von Schengen/Dublin genehmigt. Sie haben also bereits einmal Ja gesagt.

Heute geht es um die Modalitäten. EU-Lisa ist für den Betrieb und die Weiterentwicklung der Zentralsysteme, der Informatikgrosssysteme von Schengen und Dublin verantwortlich; es wurde darauf hingewiesen. Das sind das Schengener Informationssystem, aber auch das Visa-Informationssystem, dann die Systeme, die Sie teilweise schon bewilligt haben oder die in der Vernehmlassung sind, wie das Entry-Exit-System und das European Travel Information and Authorisation System. Zukünftig wird es auch ein Interoperabilitätsvorhaben geben. Die Systeme sollen also zusammengeführt werden, damit die Effizienz der Schengen/Dublin-Datenbanken verbessert wird. Diese Agentur ist ein wichtiges Instrument der Sicherheits- und Migrationszusammenarbeit.

Mit der heute vorliegenden Vereinbarung wird die Schweiz vollständig an der Agentur EU-Lisa beteiligt. Sie ist damit ein notwendiges Element zur Umsetzung der EU-Lisa-Verordnung. Wie erwähnt haben Sie der Übernahme bereits zugestimmt, es geht jetzt um die Vereinbarung. Diese Vereinbarung bringt für die Schweiz einen gewissen Mehrwert. Die Schweiz erhält ein begrenztes Stimmrecht in den Organen der Agentur. Konkret bedeutet das, dass sie auch die Entscheidfindung inhaltlich mitprägen kann. Bei einer Anzahl von Traktanden erhält die Schweiz zudem ein eigenes Stimmrecht. Mit der Anerkennung des Stimmrechts der Schweiz wird die Rolle der Schweiz in Schengen/Dublin gestärkt.

Das zweite zentrale Element der Vereinbarung betrifft die Methode zur Berechnung des Finanzbetrages. Hier haben wir auch konkrete Vorteile für die Schweiz, weil die Schweiz nur Beiträge an Entwicklungs- und Betriebskosten von Informationssystemen leistet, an denen sie auch tatsächlich beteiligt ist. Die Berechnungsmethode der Schweizer Beiträge ist seit dem Beginn der Assoziierung der Schweiz an Schengen immer gleich geblieben.

Für alle bestehenden und gegebenenfalls künftigen Systeme wird der sogenannte Schengen-Schlüssel verwendet. Das heisst also, die Schweiz beteiligt sich mit einem Beitrag an den Aufwendungen der Agentur, der dem Verhältnis des Schweizer BIP zum BIP aller an der Agentur beteiligten Staaten entspricht. Es gibt hier eine Ausnahme, und das ist Eurodac: Hier wird weiterhin ein Beitrag anhand eines festen Prozentsatzes geleistet.

Die weiteren Elemente der Vereinbarung betreffen die Rechtsstellung der Agentur, die beschränkte Zuständigkeit des Gerichtshofes der Europäischen Union für vertragliche Schiedsstreitigkeiten und Schadenersatzklagen in Bezug auf die Agentur und eine Konfliktlösungsklausel. Auch in diesem Punkt entspricht das Ergebnis dem Mandat. Es wurden Lösungen ausgehandelt, die den bestehenden Vereinbarungen mit der EU über die Beteiligung an Agenturen entsprechen, nämlich diejenigen der Zusatzvereinbarung zwischen der Schweiz und der EU über die Grenzschutzagentur Frontex.

Ich möchte Sie bitten, dem Bundesbeschluss über die Genehmigung der EU-Lisa-Zusatzvereinbarung zuzustimmen. Damit eröffnen Sie der Schweiz die Möglichkeit, sich vollständig an den Aktivitäten und Entscheidungen der Agentur zu beteiligen.