Müller Damian · Ständerat · 2019-06-19
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-19
Wortprotokoll
Das Gefühl von Sicherheit trägt massgeblich zur hohen Lebensqualität [PAGE 546] in der Schweiz bei. Damit dieses gute Gefühl bleibt, müssen wir neue Instrumente gezielt nutzen und die internationale Zusammenarbeit verstärken. Genau das wollen wir mit der Weiterentwicklung des Schengener Informationssystems, kurz SIS genannt, tun. Das SIS ist eine europaweit zugängliche Datenbank für polizeiliche Fahndungen und Informationen. Darin werden alle Personen verzeichnet, die von der Polizei gesucht werden, mit einer Einreisesperre belegt sind oder vermisst werden. Auch Sachgegenstände wie gestohlene Autos, Waffen oder Ausweise werden gespeichert. 28 europäische Länder sind an das SIS angeschlossen, rund 80 Millionen Datensätze existieren inzwischen. Wird eine gesuchte Person oder ein gesuchter Gegenstand irgendwo von den Behörden registriert, gleicht das System die Daten sofort ab. Damit ist das SIS im Prinzip eine Weiterentwicklung der früheren Fahndungsaufrufe via Interpol, die noch per Mail oder Telefax - Sie haben richtig gehört - in alle Länder verschickt werden. Niemand will noch Mails bearbeiten und weiterleiten, wenn es dazu ein automatisiertes System gibt.
Bereits seit mehr als zehn Jahren arbeitet die Schweiz im Bereich der Sicherheit und des Asylwesens eng mit den europäischen Staaten zusammen. Derzeit besteht eine Vereinbarung zwischen der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein einerseits und der Europäischen Union andererseits zur Beteiligung dieser Staaten an der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen. Diese Zusammenarbeit soll nun weiter gestärkt werden. Zum Beispiel wird es neu Pflicht, Personen zur verdeckten Fahndung auszuschreiben, die verdächtigt werden, an terroristischen Aktivitäten beteiligt zu sein. In Zukunft werden also alle Personen, die als potenzielle terroristische Gefahr eingestuft werden, in diesem System sichtbar sein. Zudem können besonders schutzbedürftige Personen präventiv ausgeschrieben werden, zum Beispiel Kinder, die von einem Elternteil entführt oder Opfer von Zwangsheirat oder Menschenhandel werden könnten. Das ausgebaute Schengener Informationssystem sollte ausserdem dazu führen, dass Verfügungen zur Wegweisung von Drittstaatsangehörigen besser vollzogen werden können.
Die Schweiz setzt dabei nicht nur einfach um, was die EU beschlossen hat. Wir waren als assoziierter Schengen-Staat an den Diskussionen zu den neuen Verordnungen, zur Weiterentwicklung des SIS beteiligt und haben unsere Position einbringen können. Die Mitwirkungsrechte, welche die Schweiz erhalten hat, gehen über die im Schengen-Assoziierungsabkommen vorgesehenen Rechte hinaus. Die Schweizer Vertreter konnten in gewissen Fällen auch an der formellen Beschlussfassung teilnehmen und hatten so auch ein "Stimmrecht".
Nun geht es um die vollständige Umsetzung der EU-Verordnung. Die Tragweite des Bundesbeschlusses, der dem Parlament im Dezember 2016 unterbreitet wurde, war auf die Übernahme des Grunderlasses beschränkt. Die vollständige Umsetzung der Verordnung kann erst durch das formelle Inkrafttreten der ausgehandelten Zusatzvereinbarung erfolgen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 13. Februar dieses Jahres beim Parlament die Genehmigung eines Bundesbeschlusses betreffend die Vereinbarung zur Beteiligung der Schweiz an EU-Lisa beantragt. EU-Lisa ist eine Agentur, die für den Betrieb der Schengen/Dublin-Datenbanken zuständig ist. Der etwas umständliche Name ist eine Abkürzung von "European Union Agency for the Operational Management of Large-Scale IT Systems in the Area of Freedom, Security and Justice". Die Zusatzvereinbarung umfasst fünfzehn Artikel und vier Anhänge, in denen die Modalitäten der Beteiligung der Schweiz und der anderen assoziierten Staaten an der Agentur EU-Lisa Punkt für Punkt geregelt sind.
Der Bundesrat hat zur Weiterentwicklung des SIS sowie zur präventiven Kontrolle der Einreise in den Schengen-Raum je eine Vernehmlassung eröffnet. Gleichzeitig hat er die Botschaft zur Beteiligung der Schweiz an der europäischen Agentur für den Betrieb der Schengen/Dublin-Datenbanken verabschiedet. Der Bundesrat beantragt dem Parlament die Genehmigung der Vereinbarung zur Beteiligung an der Agentur EU-Lisa.
Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und beantragt dem Ständerat ebenfalls einstimmig, den Entwurf des Bundesrates unverändert zu genehmigen.