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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2002-09-18

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-09-18

Wortprotokoll

Es geht hier um die Frage, wann eine verdeckte Ermittlung angeordnet werden kann. Ich muss schon sagen: Wenn ich die verschiedenen Möglichkeiten anschaue, die Voraussetzungen zu bestimmen, die jetzt auf der Fahne vorliegen, gefällt mir der Beschluss des Ständerates wirklich ausserordentlich gut und besser als die Fassung unserer Kommission.

Der Ständerat sagt ganz klar, gesetzestechnisch sauber und in einer einfachen Weise ohne grosse Kataloge, die immer wieder geändert werden müssen - wir haben heute Morgen darüber diskutiert - und über die entschieden werden muss: Erstens muss ein Verdacht bestehen, und zweitens sind besonders schwere Straftaten begangen worden oder sollen voraussichtlich begangen werden (Abs. 1 Bst. a). Der Ständerat legt eine weitere Voraussetzung fest, nämlich dass andere Untersuchungshandlungen erfolglos geblieben sind oder dass die Chancen einer Aufdeckung ohne diese verdeckte Ermittlung unverhältnismässig erschwert würden (Abs. 1 Bst. c). Ferner definiert der Ständerat, was eine besonders schwere Straftat sein soll (Abs. 2). Mir scheint diese Art von Gesetzgebung eingehender, einfacher und auch handhabbarer für die Zukunft. Selbstverständlich, für all diejenigen, welche gerne eine ganze Liste haben, die alles ganz genau fixiert haben wollen, ist diese Formulierung nicht die optimale. Aber zum Arbeiten in der täglichen Praxis und auch, um Grenzen zu setzen, die vernünftig sind, taugt der Beschluss des Ständerates in seiner Ganzheit wesentlich besser.

Ich empfehle Ihnen deshalb, dem Ständerat zu folgen. Wenn Sie das nicht tun - ich habe in der Kommission keinen entsprechenden Antrag gestellt, ich muss das sagen - und wir nur über die Kommissionsanträge abstimmen, dann folgen Sie zumindest der Minderheit Cina. Denn die Minderheit Cina will, dass nicht ein "dringender Verdacht" bestehen muss, dass schwerste Straftaten begangen werden, sondern dass ein blosser Verdacht genügt. Die Abgrenzung zwischen "dringend" und der Fassung ohne eine bestimmte Einschränkung ist ohnehin sehr schwierig. Es wird so oder so eine sehr zurückhaltende Abwägung sein müssen, die dann zum Entscheid führt, dass eine verdeckte Ermittlung stattfinden soll. Aus verschiedensten Gründen werden sich weder die Polizei noch die Untersuchungsbehörden darum reissen, solche verdeckten Ermittlungen durchzuführen.

Deshalb mache ich Ihnen beliebt, wenn Sie nicht dem Ständerat folgen möchten, so doch zumindest dem Antrag der Minderheit Cina zuzustimmen.