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Dittli Josef · Ständerat · 2019-06-20

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-20

Wortprotokoll

Die Minderheit besteht eigentlich aus zwei Untergruppen: einer Untergruppe, die grundsätzlich gegen einen Vaterschaftsurlaub ist und damit auch keinen Gegenentwurf will, und einer zweiten Untergruppe, welche anstelle eines Vaterschaftsurlaubes einen indirekten Gegenentwurf für einen Elternurlaub von 16 Wochen wollte, damit aber nicht durchkam. Ich gehöre zur Untergruppe, welche den Elternurlaub wollte.

Wir haben deshalb ein anderes Konzept für einen Gegenentwurf in die Kommission eingebracht. Nach unseren Vorstellungen hätte der bestehende Mutterschaftsurlaub durch einen flexiblen 16-wöchigen Elternurlaub ersetzt werden sollen, der folgende Kriterien erfüllt:

1.[NB]Die 8 ersten Wochen nach der Geburt sind reserviert für die Mutter.

2.[NB]Die weiteren 8 Wochen können flexibel und einvernehmlich auf beide Eltern verteilt werden.

3.[NB]Bei Nichteinigung der Eltern sind 14 Wochen der Mutter gesetzlich zugesichert, und die 2 restlichen Wochen gehören dem zweiten Elternteil.

Wichtig bei diesem Konzept ist, dass die Mutter bei Nichteinigung über die Aufteilung der 16 Wochen weiterhin gesetzlichen Anspruch auf 14 Wochen gehabt hätte. Damit wären auch keine internationalen Abkommen verletzt oder gesetzliche Zusicherungen geschmälert worden. Unserer Ansicht nach wäre dieser 16-wöchige Elternurlaub eine flexiblere und modernere Massnahme zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewesen und hätte zu einem partnerschaftlicheren Familienbild beigetragen anstatt bestehende Rollenbilder gefestigt. Die Flexibilisierung hätte zudem den Vorteil gehabt, dass bei einer Nichtbeanspruchung der heute verfügbaren 14 Wochen keine Wochen verlorengegangen wären. Im heutigen Modell sowie mit der Initiative und dem Gegenvorschlag ist das aber der Fall, weil die Wochen nicht übertragbar sind.

Ein Elternurlaub wäre eine echte Innovation gewesen; ein Mehrwert für Unternehmen und für die Eltern; eine moderne Investition für Eltern, bei denen Vater und Mutter berufstätig sein wollen; eine Lösung, bei welcher auch beide Elternteile zum Wohl des Kindes hätten beitragen können. Für einen solchen Elternurlaub hätten sich die zusätzlichen Kosten gelohnt. Es wäre eine gerechte zukunftsorientierte Lösung gewesen, bei welcher die Eltern 8 von 16 Wochen nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen untereinander hätten aufteilen können.

Dieses Modell, wir haben es vom Sprecher gehört, wurde in der Kommission zwar eingehend geprüft, hat dann aber leider keine Mehrheit gefunden. In Abwägung der Vor- und Nachteile zwischen einem Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen und dem Status quo haben wir uns dann entschieden, den Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative abzulehnen. Weil wir rechtlich keine Möglichkeit hatten, zuhanden des Rates unser Konzept als Minderheit einzubringen, sprechen wir uns für Nichteintreten aus.

Die vorliegende Minderheit spricht sich also nicht nur gegen die Initiative aus, sie ist auch gegen diesen Gegenentwurf, der einen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen vorsieht. Die Minderheit beantragt Ihnen, auf den vorliegenden Entwurf nicht einzutreten. Warum?

Der Gegenentwurf in dieser Form ist ein weiterer nicht zwingend notwendiger, sondern wünschbarer Ausbau des Sozialstaats. Er stellt eine unflexible, staatlich verordnete gesetzliche Einheitslösung dar, welche zu zusätzlichen Abgaben führt. Die angegebenen Kosten von schätzungsweise 224 Millionen Franken pro Jahr, welche eine Anpassung der EO-Beiträge um 0,05 Prozent zur Folge haben, mögen auf den ersten Blick zwar verkraftbar erscheinen. Diese für sich allein marginale Anhebung ist allerdings trügerisch, denn sie reiht sich in eine Anzahl von weiteren Gesetzgebungsprojekten und absehbaren Vorhaben des Gesetzgebers ein, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Lohnkosten haben.

Jedes Mal wird argumentiert, die Folgekosten jedes einzelnen Projekts seien doch für die Arbeitgeber und damit für die Konkurrenzfähigkeit der Schweiz verkraftbar. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass auf Initiative des Parlamentes oder des Bundesrates derzeit verschiedene Gesetzgebungsprojekte im Bereich der Erwerbsersatzordnung geplant sind, die Auswirkungen auf den Beitragssatz der EO haben. So haben die Motion SGK-SR 16.3631, "Länger dauernde Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen", die parlamentarische Initiative Romano 13.478, "Einführung einer Adoptionsentschädigung", und der Vorentwurf zum Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung eine Erhöhung des EO-Beitragssatzes zur Folge. Weiter hat das vom Volk angenommene Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung - das Geschäft 18.031 - eine Erhöhung des AHV-Beitragssatzes um 0,3 Lohnprozente zur Folge. Zudem wissen wir alle, dass dann noch irgendwann die BVG-Revision ansteht, welche wohl auch wieder zusätzliche Arbeitgeber- und Arbeitnehmerprozentteile zur Folge haben wird. [PAGE 558]

In der Sozialpolitik gilt es Prioritäten zu setzen. Wir müssen das Nötige vom Wünschbaren trennen. Ein Vaterschaftsurlaub ist zwar wünschbar, ist aber nicht absolut notwendig. Das Ziel einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann aus Sicht der Minderheit mit anderen Mitteln effizienter und längerfristig wirksamer erreicht werden. Eine Erhöhung des Fremdbetreuungsabzugs bei den Steuern ist hier ein gutes Beispiel.

Besonders zu beachten ist, dass ein gesetzlich geregelter Vaterschaftsurlaub, unabhängig davon, ob er zwei oder vier Wochen beträgt, gerade kleinere und mittlere Unternehmen vor echte organisatorische Herausforderungen stellt: Einerseits müssen die Kosten einer solchen Massnahme mitgetragen werden, andererseits müssen die damit verbundenen Abwesenheiten kompensiert werden.

Die Minderheit ist der Auffassung, dass statt mit dem vorliegenden Gegenentwurf, welcher wie die Vaterschaftsurlaubs-Initiative nur einen temporären Effekt hat, mit betrieblichen Lösungen auf die jeweiligen finanziellen Möglichkeiten des konkreten Betriebes und die Bedürfnisse der Mitarbeitenden Rücksicht genommen werden kann. Eine starre gesetzliche Einheitsregelung hingegen wie dieser Gegenentwurf schränkt den Handlungsspielraum der jeweiligen Branchen ein und schwächt damit letztlich die Sozialpartnerschaft.

Auch der Bundesrat ist der Meinung, dass ein bedarfsgerechter Ausbau der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuungsangebote und der Betreuungsurlaub für Eltern von schwerkranken Kindern ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen als der indirekte Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative. Deshalb hält er an seiner Prioritätensetzung in der Familienpolitik fest. Ausserdem hält er individuelle Lösungen in Gesamtarbeitsverträgen und auf Betriebsebene für flexibler als einen gesetzlich verankerten Vaterschaftsurlaub.

Aus all diesen Überlegungen ist auf den vorgeschlagenen indirekten Gegenentwurf gar nicht erst einzutreten.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.

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