Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-09-18
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-09-18
Wortprotokoll
Herr Baumann, es sind sehr unterschiedliche Vorlagen. Aber auch in Abwägung dieser Umstände hat der Bundesrat in seiner Botschaft auf einen Deliktkatalog verzichtet. Die Überlegungen, welches eigentlich die Vorteile eines Deliktkataloges sind, haben bei sämtlichen Vorlagen gegolten, auch bei der Telefonüberwachung; ich will jetzt nicht alles wiederholen, was schon gesagt wurde. Wir sind der Auffassung, dass es im Einzelfall auf die Umstände ankommt und nicht auf die abstrakte Sichtweise, ob das im Einzelfall gerechtfertigt ist. Ich bin mit Ihnen einverstanden, dass DNA-Analyse und verdeckte Ermittlung in der polizeilichen Ermittlung nicht identische Instrumente sind. Aber die Grundproblematik in Bezug auf die Vorbehalte gegenüber einem Deliktkatalog ist trotzdem die gleiche. Wir sind uns einig, dass die verdeckte Ermittlung nicht für Bagatelldelikte eingesetzt werden soll.
Aber Sie wissen auch sehr genau - das ist auch in den Kommissionsberatungen und in den Hearings klar geworden -, dass verdeckte Ermittlungen sehr aufwendig und sehr teuer sind und dass allein schon daraus geschlossen werden kann, dass auch aus personellen Gründen die verdeckte Ermittlung nicht für Bagatellfälle verwendet werden wird. Dafür haben wir in der Schweiz schon gar nicht die polizeilichen Ressourcen.