Gross Jost · Nationalrat · 2002-09-18
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, die Minderheit Ménétrey-Savary zu unterstützen und den Antrag der Minderheit Cina zum gleichen Artikel, der auf die Fassung des Ständerates zurückgehen will, abzulehnen.
Wir sind uns wahrscheinlich einig, dass der wesentliche Inhalt dieses Artikels in Absatz 1 enthalten ist. Gleichwohl ist das, was in Absatz 2 in Bezug auf die Einflussnahme auf den Täterwillen durch den V-Mann gesagt wird, nicht unwichtig. Unser Rat hat ursprünglich eine ganz klare Entscheidung getroffen, nämlich zu sagen, der V-Mann müsse sich jeder Einflussnahme enthalten. Der Ständerat hat dann bereits relativiert. Er spricht von massgeblichem Einfluss. Das ist aus unserer Sicht nur retrospektiv feststellbar, unpraktikabel und ohne Schutzwirkung für den Betroffenen. Ähnlich spricht jetzt die Mehrheit; die Einflussnahme dürfe nur von untergeordneter Bedeutung sein. Auch das ist eine Verschärfung gegenüber der guten ursprünglichen nationalrätlichen Fassung. Dabei sollten wir auch in Wahrung der rechtsstaatlichen Schranken bleiben.
Denn hier stellt sich doch die Grundsatzfrage. Der Staat darf nicht durch "agents provocateurs", durch Einwirken auf den Tatentschluss des Täters, zum Komplizen des potenziellen Straftäters werden. Hier wurden auch aus grundrechtlicher Sicht, aus rechtsstaatlicher Sicht, von namhaften Staatsrechtslehrern grosse Bedenken geäussert. Jörg Paul Müller hat beispielsweise in einer Meinungsäusserung gesagt, dass ganz klar ein Verwertungsverbot von widerrechtlich erlangten Beweismitteln, die auf eine solche Einflussnahme des V-Mannes zurückzuführen sind, vorliegt. Die Beweise, die erhoben werden, können aus rechtsstaatlichen Gründen also nicht verwertet werden.
Es besteht auch eine erhebliche Missbrauchsgefahr. Wenn Sie die Medien betrachten, dann sehen Sie, dass immer wieder kriminelle V-Männer in die Schlagzeilen geraten - gerade kürzlich wieder ein prominenter V-Mann in Deutschland, der sich in Polen als Schwerverbrecher entpuppt hat. Sie müssen hier die rechtsstaatlichen Grenzen eng ziehen. Sie dürfen nicht den Staat zum Komplizen des potenziellen Straftäters machen lassen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Minderheit Ménétrey-Savary zu unterstützen.