Lexipedia

Egger Mike · Nationalrat · 2019-06-20

Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-20

Wortprotokoll

Gerne lege ich meine Interessen offen: Ich bin gelernter Fleischfachmann und kenne die Bemühungen um eine nachhaltige, tierfreundliche, umweltbewusste und produktive Produktion von Lebensmitteln der Landwirtschaft.

Die eidgenössische Volksinitiative "für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung - Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz" verlangt, dass nur noch diejenigen Landwirtschaftsbetriebe mit Direktzahlungen oder weiteren Transferzahlungen unterstützt werden, die folgende Auflagen erfüllen: kein Einsatz von Pestiziden; Tierbestände müssen der hofeigenen Futterproduktion angepasst werden; kein prophylaktischer Antibiotika-Einsatz bei der Tierhaltung und der Erhaltung der Biodiversität. Kurz gesagt, fordert die Initiative, dass das Trinkwasser keine erhöhten Nitratgehalte aufweist und die übrigen Nahrungsmittel frei von Pestiziden, Antibiotika und anderen Schadstoffen sind.

In das gleiche Horn bezüglich des Einsatzes von Pestiziden stösst die Volksinitiative "für eine Schweiz ohne synthetische [PAGE 1267] Pestizide". Diese möchte Lebensmittel, welche mit Pestiziden gespritzt sind, grundsätzlich verbieten, ebenso den Import von solchen Lebensmitteln.

Die Anliegen der beiden Initiativen sind der Landwirtschaftsbranche sowie der nachgelagerten Fleischbranche bekannt. Man hat sich der Problematik angenommen. Gemeinsam mit dem Bund werden verschiedene agrarpolitische Massnahmen ergriffen, welche den Forderungen der Initianten bereits heute positiv entgegenwirken, so beispielsweise mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel oder mit der Strategie Antibiotikaresistenzen.

Die vorliegenden Initiativen dramatisieren den aktuellen Zustand bezüglich der Schweizer Landwirtschaft auf eine unschöne Art und Weise und tun unseren fortschrittlichen und meist innovativen Schweizer Bauern unrecht. Gerade bezüglich des Trinkwassers ist der aktuellen Botschaft der Regierung zu entnehmen, dass eine hervorragende Qualität vorliegt, dies auch im internationalen Vergleich. Der Bund erlässt zudem gemäss Artikel 76 Absatz 3 der Bundesverfassung schon heute Vorschriften über den Gewässerschutz inklusive Gewässer, die der Trinkwassernutzung dienen. Auch gemäss aktuellem Lebensmittelrecht gilt Trinkwasser als Lebensmittel. Im Lebensmittelrecht werden Höchstnormen in Bezug auf die Pestizide oder Nitrate festgelegt. Wenn diese übertroffen werden, werden sofort Massnahmen eingeleitet und Korrekturen vorgenommen.

Bei der Forderung bezüglich der Erhaltung der Biodiversität hätte die Initiative keine wesentliche Veränderung für die Schweizer Landwirtschaft zur Folge, denn es gibt bereits diverse Verpflichtungen in der Bundesverfassung, aber auch im aktuellen Landwirtschaftsgesetz. Wir haben zudem diverse Labelprogramme, die der Biodiversität Rechnung tragen und diese zusätzlich fördern. Dies beweist einmal mehr, dass die Landwirtschaft in Bewegung ist und sich des Themas annimmt.

Zur Reduktion der Risiken im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln hat der Bundesrat im Herbst 2017 den Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutzmittel verabschiedet. Dieser beinhaltet 51 Massnahmen, und die Landwirtschaftsvertreter stehen vollumfänglich hinter diesen Massnahmen. Diese gilt es jetzt konsequent umzusetzen, einem Monitoring zu unterziehen, zu analysieren und, wenn nötig, weiterzuentwickeln.

Bereits heute kann aber gesagt werden, dass in den letzten Jahren der Einsatz von Pestiziden um etwa 30 Prozent reduziert werden konnte. Ein kompletter Verzicht auf sämtliche Pflanzenschutzmittel, wie ihn die Pestizid-Initiative fordert, würde aber durchschnittlich Mindererträge von 30 bis 40 Prozent für die Schweizer Bauern bedeuten, und das ist nicht tragbar. Mit der daraus resultierenden sinkenden Produktion würden die Preise für die Schweizer Lebensmittel steigen und der Import zunehmen. Dies hätte wohl kaum eine positive Entwicklung für die Umwelt zur Folge, sondern würde die Ernährungssicherheit der Schweiz sowie die 152 442 Arbeitsplätze, die die Schweizer Landwirtschaft zur Verfügung stellt, stark gefährden.

Ein weiteres gutes Beispiel für das eigenständige Handeln der Landwirtschaft bzw. der Fleischbranche ist die Reduktion des Antibiotika-Einsatzes. So konnte der Antibiotika-Einsatz in der Nutztiermedizin in den vergangenen zehn Jahren mit der Unterstützung des Bundes um die Hälfte - die Hälfte! - gesenkt werden. Weitere Anstrengungen zur Reduktion des Antibiotika-Einsatzes werden im Rahmen der Nationalen Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz umgesetzt.

Wir können also zum Schluss feststellen, dass dem Kernanliegen der Initiativen bereits heute mit konkreten Aktionsplänen und Massnahmen Rechnung getragen wird. Zum Schluss darf gesagt werden, dass die Schweizer Landwirtschaft weltweit einen guten Ruf geniesst und eine vorbildliche Produktion bezüglich der Themen Nachhaltigkeit und Tierwohl ausweisen kann. Darauf dürfen wir stolz sein.

Ich bitte Sie aus all den erwähnten Gründen, beide Initiativen zur Ablehnung zu empfehlen und die Gegenvorschläge abzulehnen.