preparatory:AB 248738
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-06-20
Wortprotokoll
Die Ausgangslage ist ja wirklich desolat. Das Problem ist kreiert worden einerseits durch zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes und andererseits durch die Praxis des Bundesamtes für Gesundheit, das seit Inkrafttreten der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung 2011 die entsprechenden Kostenanpassungen, die eigentlich im Gesetz vorgesehen wären, nicht vorgenommen hat.
Ich bin dankbar, dass wir jetzt beide Vorstösse miteinander diskutieren können. Der Kommissionspräsident hat es richtig gesagt: Ich habe im Rahmen der Debatten, auch in der Kommission, angekündigt, dass ich meinen Vorstoss zurückziehe, wenn die Motion der SGK-NR heute angenommen wird. Der Grund ist ein einfacher: Die Motion der SGK-NR ist schlicht schneller. Meine Motion müsste im Fall einer Annahme zunächst noch einmal an den anderen Rat. Es geht hier auch mir selber und den Betroffenen darum, dass jetzt endlich schnell gehandelt wird.
Die Betroffenen sind einerseits die Spitex-Organisationen und die Heime, die von dieser dauernden Kostensteigerung betroffen sind und die Kostensteigerung selber tragen müssen, und andererseits die dahinterstehenden Kommunen - also die Kantone und vor allem die Gemeinden -, die nichts dagegen tun können und die Kosten einfach bezahlen müssen.
Die Lösung, welche die Motion der SGK-NR vorsieht, ist meines Erachtens in einem ersten Schritt einmal eine schlüssige: Sie verlangt, dass in Korrektur der Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes die Produkte, die auf der Migel-Liste sind, durch die Leistungserbringer in Rechnung gestellt werden können, dass also, auf Deutsch gesagt, die Krankenversicherer diese Kosten jetzt wieder übernehmen müssen. Sie haben sie nämlich immer übernommen, und mit dem für viele überraschenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wurden diese Leistungen eingestellt. Einzelne Krankenversicherer haben dann sogar begonnen, rückwirkende Klagen gegen die entsprechenden Spitex-Organisationen und Gemeinden einzureichen, um rückwirkend die geleisteten Beiträge noch zurückzufordern.
Sie können sich etwa vorstellen, welche Freude oder eben welchen Unmut das auf der kommunalen Ebene ausgelöst hat. Das wird mit der Motion der SGK-NR korrigiert. Ich schliesse mich hier der Kommission an und bitte Sie, diese Motion anzunehmen.
Von den Forderungen meiner Motion wurde etwas noch nicht umgesetzt. Aber der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme ja angekündigt, dass er da Lösungen suchen werde. Ich spreche vom Umstand, dass man 2011 für die Pflegefinanzierung zwar keinen Automatismus für Kostenanpassungen vorgesehen hat, aber dem Bundesrat die Kompetenz gegeben hat, die Krankenkassenleistungen an die Kostenentwicklung anzupassen. Der Bundesrat hat diese Kompetenz bisher nicht genutzt. Er kündigt ja in Beantwortung eines Postulates aus dem Nationalrat, das auch schon von 2016 datiert, an, dass man das überprüfen werde.
Ich gehe jetzt in guten Treuen davon aus, dass der Bundesrat das jetzt auch macht. Es geht nicht an, dass man einfach einen Sektor aus den gesamten Krankenversicherungskosten nicht der Teuerung anpasst, alle anderen aber schon. Das ist keine Sparmassnahme, das hat einfach dazu geführt, dass die Kostensteigerung in diesem Sektor - ausschliesslich was diesen betrifft - durch die Spitex-Organisationen, durch die Heime und durch die Gemeinden hat übernommen werden müssen. Für die Krankenkassen ist es eine gute Lösung, auch für die Prämienzahler - wenn Sie so wollen -, die sich an den Erhöhungen nicht beteiligen müssen, auch wenn sie noch so berechtigt wären. Aber der Steuerzahler, die Steuerzahlerin und die Gemeinden sind dann einfach die Dummen.
Ich wäre froh, wenn der Bundesrat hier zeitgerecht, schnell, zu einer Lösung kommen würde, wie diese Anpassungen vorgenommen werden können, im Bewusstsein, dass natürlich auch die entsprechenden Grundlagen bzw. die Transparenz geschaffen werden müssen.
Ich bitte Sie also, die Motion der SGK-NR anzunehmen. Und ich ziehe meine Motion hiermit zurück.