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Hegglin Peter · Ständerat · 2019-06-20

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2019-06-20

Wortprotokoll

Ich wurde vom Ratssekretariat gebeten, mich möglichst kurz zu halten. Ich werde versuchen, das auch einzuhalten und mein Votum entsprechend abzukürzen.

Ich danke dem Bundesrat für seine schnelle Antwort auf mein Postulat. In seiner Antwort bestätigt er den Handlungsbedarf. Der Bundesrat meint aber, dass die Anliegen, die ich vorbringe, mit der AHV 21 abgedeckt seien. Dabei bringt der Vorschlag des Bundesrates für die AHV aus meiner Sicht aber nur mittelfristig eine finanzielle Erleichterung. Ich strebe aber langfristige Überlegungen an. Zu bedenken ist auch, dass für die zweite Säule eigentlich auch noch gar kein Vorschlag vorliegt.

Der Bundesrat erwähnt in seiner Antwort als Beispiel die Möglichkeit, bei der AHV die Flexibilisierung des Rentenbezugs, aber auch die Schliessung von Beitragslücken in die [PAGE 579] Vorlage aufzunehmen. Diese Vorschläge begrüsse ich. Der Bundesrat sieht aber keinen Handlungsbedarf beim Freibetrag; dazu äussert er sich nicht. Auch die Prüfung von steuerlichen Massnahmen lehnt er ab. Mein Postulat verlangt aber gerade zu diesen Bereichen eine Auslegeordnung - und das eben auch mit einem langfristigen Fokus.

Ich begründe das Anliegen wie folgt: Wenn man heute schaut, sieht man, dass es nur 1 Prozent der Rentenberechtigten sind, die von einem Rentenaufschub Gebrauch machen. Es braucht hier also zusätzliche Anreize für Arbeitnehmende und Arbeitgeber, um die Leute länger im Arbeitsprozess zu halten. Man muss auch bedenken und die Studien dazu berücksichtigen, dass gemäss Hochrechnungen bis ins Jahr 2030 eine halbe Million Fachkräfte fehlen dürften. Ich finde, da sollte man ansetzen, gerade weil eine politische Anpassung des Regelrentenalters schwierig ist: Dort Mehrheiten zu erreichen ist fast nicht möglich. Deshalb sollten doch Anreize gesetzt werden, damit die Leute freiwillig länger im Arbeitsprozess bleiben.

Ich habe in meinem Postulat ein Rechenbeispiel aufgeführt, wie die Situation heute ist. Wenn jemand heute die AHV-Rente um fünf Jahre aufschiebt und erst dann die Rente bezieht, verzichtet er auf 141[NB]000 Franken Rente. Je nach Einkommen zahlt er dann noch einen zweistelligen Tausenderbetrag Steuern. Die AHV spart also den Rentenbetrag und bekommt dann in meinem Beispiel noch rund 30[NB]000 Franken an AHV-Beiträgen. Derjenige aber, der seine Rente aufschiebt, muss zuerst 87 Jahre alt werden, damit es sich für ihn rentiert, den Aufschub zu machen. Da, finde ich, wären doch noch Berechnungen anzustellen. Es wäre zu überlegen, wie man das attraktiver machen könnte, denn eine Erhöhung des Freibetrages ist nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern wäre auch für den Arbeitgeber interessant und attraktiv. Es wäre also quasi eine Win-win-Situation, und wir würden da helfen, die Leute länger im Arbeitsprozess zu halten.

Dann noch eine Bemerkung zu den Steuern: Darauf will der Bundesrat nicht eingehen und keine Überlegungen dazu anstellen. Dabei hat ja der Bundesrat bei der Staf-Vorlage selber eine Verbindung von Steuerfragen mit der AHV-Finanzierung einbezogen. Dort hat er diese Verbindung - ich sage jetzt nicht Vermischung - gemacht, und bei dieser Fragestellung will er das nicht machen.

Er will es ja nicht einmal prüfen. Dabei gibt es sogar in der Bundesverfassung Hinweise oder Verpflichtungen, die besagen, dass der Bundesrat und wir hier auch gesetzgeberisch tätig werden sollten. Ich erinnere an Artikel 111 Absätze 3 und 4 der Bundesverfassung. Danach sollten der Bund und die Kantone namentlich durch Massnahmen der Steuer- und Eigentumspolitik die Selbstvorsorge fördern. Wir haben dort also eine Verpflichtung. Gesetzgeberisch ist das aber nicht geregelt. Bis heute hat das nur in die BVV 3 Eingang gefunden.

Es gibt wirklich Raum, dieses Postulat anzunehmen, solche Gedanken anzustellen und mit einem eher längerfristigen Fokus Mittel und Massnahmen zu kreieren, welche die Leute dazu animieren würden, freiwillig länger im Arbeitsprozess zu bleiben. Aus diesem Grund möchte ich an meinem Postulat festhalten.

Ich bitte Sie, mein Postulat anzunehmen.