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Spuhler Peter · Nationalrat · 2002-09-19

Spuhler Peter · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-19

Wortprotokoll

Ich spreche heute nicht nur für die Minderheit zu Ihnen, sondern zugleich auch als Sprecher der SVP-Fraktion. Für uns hat sich die Frage gestellt: Müssen wir überhaupt das geltende Kartellgesetz, das am 1. Juli 1996 in Kraft getreten ist, jetzt bereits überholen? Wir haben die Meinung vertreten, dass die Konsolidierung dieses Gesetzes noch nicht abgeschlossen ist, und gingen entsprechend an die Thematik heran. Es stellt sich sicher die berechtigte Frage, ob das geltende Gesetz nicht im Bereich des Instrumentariums für die Wettbewerbskommission (Weko) zu schwach ausgebildet war. Ich denke dabei speziell an die Direktsanktionen. Hier sind wir von der SVP-Fraktion bereit, diesen Schritt mitzugehen und die Einführung von Direktsanktionen mitzutragen.

Wir haben in der Kommission sehr viel über den Schutz von Konsumenteninteressen gesprochen. Ich möchte an dieser Stelle einfach erwähnt haben, dass die meisten Konsumenten irgendwo auch Mitarbeiter sind und dass man Kostenstrukturen nicht a priori über die Landesgrenzen hinweg vergleichen kann. Es ist wichtig, dass das Kostenniveau entsprechende Berücksichtigung findet. Lohnkosten, Ausbildungskosten, aber auch Kosten für Infrastrukturen der entsprechenden Unternehmungen haben ihren Preis und finden schlussendlich auch im Verkaufspreis ihren Niederschlag.

Auch möchte ich hier erwähnt haben, dass Werbekampagnen in der Presse in der Schweiz - ich erwähne nur die Inseratenpreise - auch teurer sind als vielerorts in Europa. Auch hier gibt es natürlich Preisdifferenzierungen.

Aus meiner Sicht, aber auch aus der Sicht der SVP-Fraktion schiesst die vorliegende Kartellgesetzrevision in einigen Punkten deutlich über das Ziel hinaus. Sie geht in drei, vier Punkten massiv weiter als die geltende EU-Gesetzgebung und gefährdet speziell bei Artikel 5 Absatz 4 auch die KMU-Struktur in der Schweiz.

Wir unterstützen, wie ich bereits eingangs erwähnt habe, die Einführung von direkten Sanktionen, möchten aber ganz klar den Vorbehalt erwähnt haben, dass die KMU-Struktur in der Schweiz nicht gefährdet werden darf und dass Bagatellkartelle hier ausgenommen werden sollen.

Aus diesen Überlegungen bin ich bereit, den Antrag der Minderheit auf Nichteintreten zurückzuziehen. Die SVP-Fraktion behält sich aber vor, in der Schlussabstimmung Nein zu stimmen, wenn folgende Punkte nicht erfüllt werden:

Entscheidend für uns ist der von Herrn Strahm in der Kommission gestellte Antrag zu Artikel 5 Absatz 4, der Ihnen als Antrag der Mehrheit vorliegt. Darin ist ein absolutes Verbot für Vertikalabsprachen vorgesehen. Es geht in massivster Form weiter als die geltende EU-Gesetzgebung. Wie Sie vielleicht wissen, hat die EU-Gesetzgebung für diesen Bereich - den Bereich der KMU - das Instrument der Gruppenfreistellungsverordnung vorgesehen, um genau diesen Punkt zu entschärfen. Sollten Sie bei Artikel 5 Absatz 4 dem Antrag der Mehrheit zustimmen, haben wir ein absolutes Verbot der Vertikalabsprachen. Das würde bedeuten, dass Zehntausende von Verträgen, die von KMU mit ausländischen Unternehmungen abgeschlossen worden sind, überholt werden müssen und dass wir hier eine deutliche Benachteiligung unserer wichtigen KMU hätten.

Ich nehme hier eine Beispiel: Sie haben einen Automobilkonzern in Deutschland, der mit einem KMU-Betrieb in der [PAGE 1292] Schweiz einen Gebietsvertrag abgeschlossen hat; dieser Vertrag würde zukünftig unter das Kartellgesetz fallen und sanktioniert werden. Der gleiche Automobilkonzern könnte diesen KMU-Betrieb übernehmen, eine Tochtergesellschaft installieren und wäre dann nicht mehr dem Kartellgesetz unterworfen. Es kann ja wohl nicht sein, dass wir hier mit der Einführung des neuen Kartellgesetzes eine Förderung der Monopolisierung ermöglichen und dass auf der anderen Seite unsere KMU auf der Strecke bleiben.

Daher bitte ich Sie, die Kompromisslösung gemäss Antrag Triponez zu unterstützen, der einen Mittelweg zwischen der Lösung der Mehrheit und der Lösung der Minderheit beschreiten will. Ich möchte Herrn Strahm in Erinnerung rufen, dass er in der WAK bereit war, zu Ausnahmen Hand zu bieten. Man kann das im entsprechenden Protokoll nachlesen.

Bei der Kronzeugenregelung wird die SVP-Fraktion ebenfalls Nein stimmen. Wir sind der Meinung, dass Denunzierung als Instrument in der Schweiz nichts zu suchen hat. Es widerspricht unserem Rechtsempfinden und unserer Rechtsprechung. Auch in der WAK haben Experten, die sich bei uns für deren Einführung ausgesprochen haben, über die Problematik diskutiert und diese auch bestätigt. Es kann nicht sein, dass vier Unternehmen eine Horizontalabsprache tätigen, und das eine geht dann, verpfeift die drei anderen und kommt straffrei weg - und die anderen drei werden dann bestraft. Das widerspricht unserem Rechtsempfinden, und wir beantragen auch deshalb die Ablehnung dieser Bestimmung.

Auch bei der Höhe der Sanktionen sind wir der Meinung, dass der vorgezeigte Weg zu massiv ist. Wir sprechen hier von 10 Prozent des Umsatzes von drei Geschäftsjahren (Art. 49a). Das ist für uns unverhältnismässig und kann Unternehmungen in den Konkurs treiben. Ich bitte Sie, auch in diesem Fall einen vernünftigen Weg zu begehen und den Antrag der Minderheit I zu unterstützen.

Bei der ganzen Frage Patentgesetz versus Kartellgesetz ist für uns klar, dass wir das Patentgesetz nicht auf dem Umweg über das Kartellgesetz aushöhlen dürfen. Es geht hier um Eigentumsgarantie, die verfassungsmässig verankert ist. Wir müssen hier entsprechende Vorsichtsmassnahmen treffen. Für Schweizer Unternehmen, die ihre Produkte noch hier entwickeln, in der Regel mit sehr grossen Kosten, ist es auch wichtig, dass ein Schutz besteht und dass dieser Schutz nicht leichtfertig unterlaufen werden kann. Sagen wir hier Ja, so werden wir den Forschungs- und Werkplatz Schweiz in massiver Form gefährden.

Die SVP-Fraktion ist für eine massvolle Verschärfung des Kartellgesetzes, speziell bei den direkten Sanktionen, will aber den klaren Vorbehalt ausgesprochen haben, dass KMU-Strukturen nicht gefährdet werden dürfen und die Kronzeugenregelung zu streichen ist.