Lexipedia

Schwander Pirmin · Nationalrat · 2019-06-20

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-20

Wortprotokoll

Vorab für die Transparenz, die in diesem Geschäft sehr wichtig ist: Ich bin Partner und Mitinhaber von Firmen, die in der Immobilienbranche tätig sind, und diese Firmen sind Mitglied von SVIT Schweiz und ähnlichen Verbänden. Auch meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind teilweise Mitglieder in diesen Verbänden.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat am 6. Juli 2018 die vorgestellten Initiativen behandelt und ist zur Ansicht gelangt, dass Handlungsbedarf besteht. Die Regeln zur Mietzinsgestaltung gehen auf das Jahr 1990 zurück. Seither wurden verschiedene Anläufe unternommen, um die Mietzinsgestaltung neu zu regeln. 2003 und 2004 lehnte das Volk entsprechende Begehren ab, 2007 und 2008 bzw. 2010 lehnte unser Rat, der Nationalrat, die Einführung der Indexmiete zum zweiten Mal ab. Die Begehren um Änderungen und die Ablehnung zeigen, dass die heutige [PAGE 1291] Mietzinsgestaltung und die bis anhin vorgeschlagenen Lösungen nicht befriedigen bzw. nicht befriedigen konnten.

Hier setzen die drei parlamentarischen Initiativen an, ohne eine Umkehr zu verlangen. Die parlamentarische Initiative Nantermod 17.514 will die Prüfung der Missbräuchlichkeit eines Mietzinses nach Massgabe der übersetzten Erträge einschränken; eine solche Prüfung soll nur bei Wohnungsmangel möglich sein. Die parlamentarische Initiative Nantermod 17.515 will die Anfechtung der Anfangsmietzinse einschränken; auch eine solche soll nur bei Wohnungsmangel möglich sein. An der Sitzung vom 6. Juli 2018 unterstützte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates diese Vorstösse mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung bzw. mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, um damit zum Ausdruck zu bringen, dass die beiden Bereiche Anfangsmietzins sowie Missbrauchsprüfung der Mieten unbefriedigend sind.

Die parlamentarische Initiative 17.491 betrifft die Missbrauchsprüfung der Mietzinsen. Gemäss Mietrecht sind Mietzinsen missbräuchlich, wenn die Vermieterin oder der Vermieter dadurch einen übersetzten Ertrag aus der Mietsache erzielt. Die parlamentarische Initiative Feller 17.491 will die Renditeberechnung nicht mehr der bundesgerichtlichen Rechtsprechung überlassen, sie will die Berechnung der zulässigen Renditen durch den Gesetzgeber festlegen lassen. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates sah Handlungsbedarf und unterstützte an der gleichen Sitzung diesen Vorstoss mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Die Schwesterkommission des Ständerates hat danach am 6. November 2018 die drei genannten parlamentarischen Initiativen abgelehnt, und zwar grossmehrheitlich und eindeutig, und gleichzeitig einstimmig die Motion 18.4101, "Revision der Regeln der Mietzinsgestaltung bei Wohn- und Geschäftsräumen", angenommen. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vertritt die Ansicht, dass nicht an einzelnen Schrauben zu drehen ist; wenn schon etwas unternommen werden soll, dann sollen die heute geltenden Regeln der Mietzinsgestaltung bei Wohn- und Geschäftsräumen einer umfassenden Überprüfung unterzogen werden.

An der Sitzung vom 3. Mai 2019 hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates der Motion 18.4101 ohne Diskussionen und ohne Gegenantrag zugestimmt. Die Kommission kam aber zur Ansicht, dass an den drei Initiativen festgehalten werden soll. Sie sollen dem Bundesrat gewisse Leitplanken für die Umsetzung der Motion des Ständerates mitgeben.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates empfiehlt Ihnen daher einstimmig, die Motion anzunehmen. Sie beantragt mit 12 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative Nantermod 17.515 Folge zu geben, mit 12 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative Nantermod 17.514 Folge zu geben, und mit 12 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative Feller 17.491 Folge zu geben.

Ich komme noch zur Minderheit: Eine Minderheit weist darauf hin, dass die infrage stehenden Initiativen in der Schwesterkommission deutlich abgelehnt worden sind und dass der Bundesrat die Fragen, welche durch die Initiativen aufgeworfen werden, im Rahmen der mit der Motion 18.4101 vorzunehmenden Gesamtschau sowieso prüfen muss.

In der Zwischenzeit liegen die vier Anträge Egloff, Feller, Hess Lorenz und Regazzi vor. Diese wurden so in der Kommission nicht gestellt. Sie verlangen die Ablehnung der Motion. Ich kann Ihnen sagen, dass Ihre Kommission für Rechtsfragen die Frage einer umfassenden Prüfung am 6. Juli 2018 auch diskutiert hat. Man verlangte in einem Antrag eine Auslegeordnung, damit man dann die parlamentarischen Initiativen sistieren kann; aber dieser Antrag wurde damals, am 6. Juli 2018, in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates abgelehnt.

Ich bitte Sie daher, gemäss Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vorzugehen.