Eymann Christoph · Nationalrat · 2019-06-20
Eymann Christoph · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-20
Wortprotokoll
Bei der ersten Motion (19.3009) geht es darum, ein Impulsprogramm zur Verbreitung innovativer Digitalisierungsprojekte im Bildungsbereich zu schaffen. Gute Projekte sollen über eine Plattform im ganzen Land, also auch über die Sprachgrenzen hinweg, ausgetauscht und weiterverbreitet werden. Zu verbreiten sind neue, technisch gestützte Bildungsformate, wie sie an den Hochschulen und insbesondere im neuen Lernzentrum "Learn" der EPFL und an der ETH Zürich entwickelt werden. Die Realisierung erfolgt in engster Abstimmung auf die im Dezember 2018 lancierte Plattform digitalinform.swiss.
Bei der zweiten Motion (19.3010) geht es um die Beteiligung des Bundes am Digitalisierungsaufwand der ETH Zürich, der ETH Lausanne, der kantonalen Universitäten, der Fachhochschulen, der Berufs- und Weiterbildung. Der Bund soll eine separate Vorlage unterbreiten, welche befristet sein kann. Die Bundesgelder sind an die Bedingung gekoppelt, dass die Kantone oder Private bei der Weiterbildung gleich hohe Beiträge wie der Bund beisteuern. Es soll also nicht einfach Geld des Bundes verteilt werden. Es muss klar sein, wofür diese Gelder eingesetzt werden sollen, und die Träger müssen ihrerseits Beiträge beisteuern. Damit soll erreicht werden, dass die Ziele des Bundesrates, die er in der Strategie Digitale Schweiz im September 2018 für die Bereiche Bildung, Forschung und Innovation formuliert hat, rasch erreicht werden können.
Im letzten November haben die WBK des Nationalrates und des Ständerates in Zürich eine Tagung zum Thema Digitalisierung durchgeführt. In allen Fachreferaten kam deutlich zum Ausdruck, dass die Digitalisierung im Bildungs- und Forschungsbereich eine sehr wichtige Rolle einnimmt. Betroffen sind Lehre, Forschung und Organisation. Die Hochschulen, der Berufsbildungssektor und auch die Träger der Weiterbildung haben konkrete Vorstellungen über die notwendigen Anpassungen, die als Folge der Digitalisierung vorgenommen werden müssen. Es wurde auch klar, dass verschiedene Staaten einen sehr grossen Aufwand betreiben, um ihre Hochschulen auf die digitale Zukunft vorzubereiten, und dass es um den Erhalt der Konkurrenzfähigkeit unserer Bildungsinstitutionen geht.
Einige dieser Gedankenanstösse von Experten aus dem Wissenschafts- und dem Wirtschaftsbereich nehmen diese beiden Kommissionsmotionen auf. Die beiden Motionen ergänzen sich und stehen nicht im Widerspruch zueinander.
In der Kommissionsberatung wurde die Notwendigkeit von Aktivitäten nicht bestritten. Die Mehrheit erkannte den Handlungsbedarf und die zeitliche Dringlichkeit. Ein Blick ins Ausland zeige, dass andere Staaten enorm in diesen Bereich investierten. Als Beispiel wurde der Pakt für Digitalisierung in Deutschland erwähnt. Es gehe also auch um die Konkurrenzfähigkeit unserer schweizerischen Hochschulen gegenüber den ausländischen. Die 160 Millionen Franken, die vor zwei Jahren vom Bundesrat dafür gesprochen wurden - zum Teil handelte es sich um Gelder, die bereits im Budget des WBF eingestellt waren -, seien willkommen gewesen, reichten aber nicht aus, um konkurrenzfähig zu bleiben. Es wurde begrüsst, dass mit dieser Vorgehensweise, einer separaten Botschaft, bei den Hochschulen und der Berufs- sowie Weiterbildung differenziert werden müsste, wofür wie viel Geld ausgegeben werde. Die Abdeckung aller Bildungsbereiche, in denen der Bund allein verantwortlich oder Partner ist, wurde ebenso begrüsst. Auch wurde auf die seit Langem abgegebene Zusage des Bundesrates hingewiesen, im Bereich der Digitalisierung unterstützend aktiv zu werden. Es wurde auch der Nachholbedarf der Schweiz erwähnt, und auch die partnerschaftliche Finanzierung von Bund und Kantonen einerseits bzw. Privaten andererseits fand Zustimmung.
Die Minderheit wies auf die bereits erfolgten Massnahmen seitens des Bundes und der Kantone hin, die genügend seien. Es brauche deshalb keine zusätzlichen Vorstösse. Auch die in beiden Motionen nicht erwähnten Kosten wurden als [PAGE 1295] Problem bezeichnet. Der BFI-Bereich habe in der Vergangenheit immer Erhöhungen erhalten, und es sei beim Bund, nicht bei der Bildung, gespart worden.
Die Kommission hat der Motion 19.3009, "Impulsprogramm zur Verbreitung innovativer Digitalisierungsprojekte im Bildungsbereich", mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt und der Motion 19.3010, "Lancierung eines Digitalisierungs-Impulsprogramms für eidgenössische und kantonale Universitäten, Fachhochschulen, Berufsbildung und Weiterbildung", mit 16 zu 8 Stimmen.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission um Annahme der beiden Kommissionsmotionen.