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Sauter Regine · Nationalrat · 2019-06-21

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-21

Wortprotokoll

Uns liegen zwei Vorstösse zur gemeinsamen Behandlung vor. Zum einen die parlamentarische Initiative Bulliard: Diese fordert, dass pflegende Angehörige in jedem Fall von Betreuung von Personen mit anerkannter Hilflosigkeit ein Anrecht auf Betreuungsgutschriften haben sollen. Dies wird mit der Begründung gefordert, dass heute eine umfassende Anerkennung von Betreuungs- und Pflegeleistungen in der AHV fehle, wenn diese durch Angehörige erbracht werden. Personen, welche Angehörige mit einer anerkannten leichten Hilflosigkeit betreuen und überwachen, würden im Gesetz ausgeklammert. Dies sei der Fall, obschon die Anerkennung von Hilflosigkeit unabhängig vom Schweregrad sicherstelle, dass die zu betreuende Person wegen der Beeinträchtigung der Gesundheit für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd der Hilfe Dritter oder der persönlichen Überwachung bedarf. Gutschriften müssten auch für das Jahr Wartezeit bis zur anerkannten Hilflosigkeit gewährt werden, da in diesem Zeitraum oft der Entscheid für einen Verbleib zu Hause oder für den Eintritt in ein Heim falle.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat dieser parlamentarischen Initiative mit 15 zu 9 Stimmen Folge gegeben. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat diesem Beschluss mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Zum andern liegt uns eine Standesinitiative des Kantons Bern vor, die fordert, die erforderlichen Rechtsgrundlagen zur Einführung eines bezahlten Urlaubs für Eltern schwerkranker Kinder zu schaffen. Mit dieser Rechtsgrundlage soll es dem einen oder dem anderen Elternteil ermöglicht werden, bei seinem Kind zu sein und es während der akuten Krankheitsphase zu betreuen.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates prüfte die Standesinitiative und gab ihr mit 11 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates stimmte diesem Beschluss mit 8 zu 2 Stimmen zu.

Eine Subkommission Ihrer SGK hat sich mit der Erarbeitung eines Erlassentwurfes und des dazugehörigen Berichtes befasst. Sie nahm Kenntnis davon, dass der Bundesrat diverse Verbesserungen zugunsten von pflegenden Angehörigen im Rahmen eines eigenen Aktionsplans anstrebt. Aufgrund der Tatsache, dass die Arbeiten des Bundesrates für eine Vernehmlassungsvorlage inzwischen weit fortgeschritten waren, kam die Kommission bereits im Juni 2017 auf Antrag ihrer [PAGE 1309] Subkommission zum Schluss, dass ein Marschhalt hinsichtlich der eigenen Tätigkeiten angezeigt sei. Tatsächlich eröffnete der Bundesrat am 28. Juni 2018 die Vernehmlassung zu konkreten Massnahmen, mit denen er pflegende Angehörige künftig entlasten und deren Arbeit besser anerkennen will. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 16. November 2018.

Die SGK Ihres Rates hält fest, dass es wenig zielführend wäre, parallel zum Bundesrat tätig zu sein. Sie nahm davon Kenntnis, dass der Bundesrat in seiner Vernehmlassungsvorlage auch einen Betreuungsurlaub für die Eltern schwerkranker Kinder vorsieht, wie es die Standesinitiative des Kantons Bern verlangt. Auch das Anliegen der parlamentarischen Initiative Bulliard wird in der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates aufgegriffen. Konkret schlägt der Bundesrat vor, den Anspruch auf Betreuungsgutschriften in der AHV zu erweitern. Um das selbstständige Leben zu Hause zu unterstützen, soll der Anspruch auf Betreuungsgutschriften inskünftig bereits bei leichter Hilflosigkeit gewährt werden. Die Kommission geht davon aus, dass der Bundesrat in absehbarer Zeit eine Botschaft mit den erforderlichen Rechtsgrundlagen zur Umsetzung dieser Massnahmen vorlegen wird, die das Parlament beraten kann, und erachtet es vor diesem Hintergrund als wenig zielführend, parallel zum Bundesrat an einem eigenen Gesetzgebungsprojekt zu arbeiten.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb die Abschreibung der parlamentarischen Initiative Bulliard mit 14 zu 7 Stimmen. Eine Minderheit beantragt, die Abschreibung abzulehnen und die Frist für die Umsetzung der Initiative um zwei Jahre, das heisst bis zur Sommersession 2021, zu verlängern.

Gleichfalls beantragt Ihnen die Kommission mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung die Abschreibung der Standesinitiative Bern. Eine Kommissionsminderheit beantragt, die Abschreibung abzulehnen. Sie will den Auftrag an die Kommission aufrechterhalten, da es aus der Perspektive der betroffenen Familien wichtig sei, dass das Anliegen der Standesinitiative auf jeden Fall weiterverfolgt werde; dies unabhängig vom Schicksal der Vorlage des Bundesrates.