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Feri Yvonne · Nationalrat · 2019-06-21

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-21

Wortprotokoll

Ich weiss, es ist Freitagmorgen, Sie möchten gern nach Hause fahren. Deshalb halte ich mich sehr kurz.

Die vorliegende Initiative verlangt Folgendes: Die Bundesversammlung wird ersucht, die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Einführung eines bezahlten Urlaubs für Eltern schwerkranker Kinder zu schaffen. Mit dieser Rechtsgrundlage soll es dem einen oder dem anderen Elternteil ermöglicht werden, bei seinem Kind zu sein und es während der akuten Krankheitsphase zu betreuen.

Die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher haben erklärt, wie der Ablauf der ganzen Beratung war. Die Argumentation meiner Vorrednerin Silvia Schenker gilt im Prinzip auch für diese kantonale Initiative. Tatsächlich ist es so, dass der Bundesrat in einer Vernehmlassungsvorlage auch einen Betreuungsurlaub für Eltern von schwerkranken oder verunfallten Kindern vorgeschlagen hat, so, wie es diese Standesinitiative verlangte. Zwischenzeitlich wurde die Botschaft durch den Bundesrat verabschiedet.

Vor diesem Hintergrund erachtet die Mehrheit der Kommission das Anliegen der Standesinitiative, wie wir gehört haben, als hinlänglich abgedeckt und beantragt deren Abschreibung.

Die Minderheit Ihrer SGK bittet Sie jedoch, die Frist für die Umsetzung der Initiative um zwei Jahre, das heisst bis zur Sommersession 2021, zu verlängern, da die Forderungen noch nicht vollständig erfüllt sind und die Vorlage noch beraten werden muss.

Es ist unbestritten, dass Handlungsbedarf besteht. Das zeigt die Auswertung der Stellungnahmen zur erwähnten Vernehmlassungsvorlage. Die Mehrheit äussert sich sehr positiv gegenüber dem Ansinnen, und dass Handlungsbedarf besteht, zeigen auch diverse Interventionen aus unserem Parlament.

Wenn wir nun die Abschreibung unterstützen, eilen wir voraus, bevor ein Ergebnis aus dem Parlament vorliegt. Das ist aus Sicht des Prozessablaufes nicht korrekt. Es ist auch gegenüber dem Kanton Bern, der die Standesinitiative eingereicht hat, nicht korrekt. Schliesslich ist es natürlich auch in Bezug auf die Umsetzung des Anliegens nicht korrekt.

Wenn Sie die Abschreibung unterstützen, können wir nicht davon ausgehen, dass eine adäquate Lösung für Eltern von schwerkranken Kindern in absehbarer Zeit vorliegt. Wenn wir die Frist jedoch verlängern, setzen wir ein positives Zeichen, dass wir nämlich an einer guten Lösung wirklich interessiert sind, dass wir das Anliegen ernst nehmen und die betroffenen Eltern mit ihren grossen Herausforderungen unterstützen möchten. Also spricht alles dafür, dass wir diese Frist verlängern. Wir vergeben uns nichts damit. Sobald dann die entsprechende Vorlage im Parlament beraten wird, können wir die Abschreibung vornehmen.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.

[VS]