Bangerter Käthi · Nationalrat · 2002-09-19
Bangerter Käthi · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-19
Wortprotokoll
Artikel 60 regelt die Finanzierung. Was soll, was darf das neue Berufsbildungsgesetz kosten? Ich betone nochmals: Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz verstärken wir die duale Berufsbildung. Diese Ausbildung wird den heutigen Anforderungen der Gesellschaft und der Wirtschaft angepasst, Qualitätsstandards sollen ein hohes Niveau sichern. Diese qualitative Verbesserung hat natürlich ihren Preis. Der Bund beteiligt sich heute mit rund 16 Prozent oder 400 Millionen Franken an der Berufsbildung. Neu [PAGE 1286] soll er sich gemäss Bundesrat und Ständerat mit 25 Prozent oder 600 Millionen Franken beteiligen. Das ergibt für den Bund zusätzliche Ausgaben von 200 Millionen Franken oder plus 50 Prozent. Diese 200 Millionen Franken sind unbestritten.
Nun will die Mehrheit der Kommission an der nationalrätlichen Fassung festhalten, die zusätzlich zu den 600 Millionen Franken noch 10 Prozent oder 60 Millionen für Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung und Qualitätsentwicklung gemäss den Artikeln 55 und 56 vorsieht. Bei der Fassung des Bundesrates sind diese Projekte in den 25 Prozent eingeschlossen.
In Anbetracht der Finanzlage des Bundes mit der Notwendigkeit der Anwendung der Schuldenbremse ist eine weitere Erhöhung nicht mehr zu verantworten. Auch dürfen wir im Bildungsbereich nicht nur die Berufsbildung betrachten. Die ganze Bildungslandschaft ist im Umbruch. Wir wissen, dass neu die Fachhochschulen aufgebaut werden und zusätzliche Mittel vom Bund dringend benötigen, wie auch die Universitäten, die auf die Unterstützung durch den Bund vermehrt angewiesen sind. Das Parlament hat mit der Überweisung der Motion Plattner Gian-Reto 01.3159 einer Erhöhung bereits zugestimmt.
Zudem haben die ETH zusätzliche dringende Bedürfnisse angemeldet. Bekannt ist auch der grosse Nachholbedarf im ganzen Forschungs- und Wissenschaftsbereich. Aus diesem Wissen wurden im Finanzplan die Ausgaben für die Bildung stark erhöht, und zwar um 6 Prozent. Was machen diese 6 Prozent nun aus? Die Rechnung ist einfach: Die Ausgaben im BFT-Bereich betragen für den Bund etwa 4 Milliarden Franken, d. h., die 6-prozentige Erhöhung ergäbe 240 Millionen Franken. Das heisst aber auch, dass die Fassung der Mehrheit über diese gesamte Erhöhung von 240 Millionen Franken hinausgeht. Das kann es ja wohl nicht sein! Wir wollen auch kein gegenseitiges Ausspielen unter den einzelnen Bildungsinstituten.
Deshalb ist Masshalten angesagt, und deshalb empfehle ich Ihnen, den Minderheitsantrag zu unterstützen.